In weißer Jacke, mit dunklem Tuch um den Hals verfolgt die Angeklagte fast regungslos den ersten Verhandlungstag. In schräger Position Richter Michael Hammer zugewandt, ist ihr Gesicht von Haaren und Maske kaum erkennbar. Nur ihre Augen wandern während der achtstündigen Sitzung immer wieder zwischen dem Schwurgericht, Staatsanwalt Denis Biermann und dem Zeugenstand. Dort äußern sich neben mehreren Polizeibeamten auch zwei Ärztinnen und die Bekannten in deren Wohnung die junge Frau am ersten Weihnachtsfeiertag Mittags ein Kind gebar.
Seit mehreren Wochen kam die gelernte Altenpflegerin bei dem frisch vermählten Ehepaar unter. Auf deren Hochzeit war sie noch mit dem Bruder des Bräutigams liiert. Wenige Tage später trennte sie sich von ihm und zog erst einmal zu dessen Bruder und Schwägerin. Immer wieder hätten die den Verdacht gehabt, die Frau müsse schwanger sein. Direkt darauf angesprochen habe sie das aber stets verneint. Auch habe die zierliche Frau - zwischen ihren Verteidigern Andreas Kaiser und Michael Haizmann, verschwindet sie fast auf der Anklagebank - stets sehr weite Pullover getragen. „Wir konnten das wahnsinnig schlecht einschätzen.“ Heiligabend habe man zusammen mit einer Freundin zuhause verbracht. Alle hätten reichlich getrunken, auch die Angeklagte, so die Schwägerin gegenüber der Kammer.
„Kasweiß“ und „emotionslos“
Am nächsten Tag war das Paar Mittags auf Familienbesuch. Bei der Rückkehr fielen ihnen im Treppenhaus bereits vereinzelte Blutspuren auf. Auch im Gang der eigenen Wohnung sah man Blut. Die Angeklagte befand sich im Bad und gab an, eine starke Regelblutung zuhaben. „Irgendwas stimmt doch da nicht“, gibt die Zeugin ihre damalige Einschätzung wieder, als sie später auch im Bad Blutspuren sowie blutgetränkte Handtücher finden. Vom Ehemann direkt darauf angesprochen, gesteht die Frau umgehend, dass sie eine Totgeburt gehabt habe. Das Kind hätte sie die Toilette runter gespült, erzählt die Zeugin mit Tränen in den Augen. Deren Freundin fährt die Angeklagte schließlich ins Krankenhaus. „Kasweiß“, „emotionslos“ und „distanziert“ habe die 25-Jährige gewirkt. „Sie hätte eh kein weiteres Kind haben wollen“, gibt die Freundin deren Worte wieder. Ihre Tochter hat sie nach der Geburt zur Adoption freigegeben.
Im Krankenhaus wird den Ärztinnen schnell klar: Das Kind muss zu groß für die Toilette gewesen sein. Auch zuhause kommen dem Ehepaar Zweifel. Der leere Mülleimer bringt sie dann auf einen grausamen Verdacht. Die Angeklagte hatte ihr Kind in Plastiktüten in eine Mülltonne gelegt. Staatsanwalt Biermann geht bislang von Mord aus. Denn wie der Gerichtsmediziner Prof. Peter Betz in seinem Gutachten ausführt, muss das Kind wohl rund eine Stunde lang noch gelebt haben. Darauf würden die Entfaltung der Lunge und die Belüftung des Dünndarms hinweisen. „Es ist aber keine ins Auge springende Todesursache da“, so Betz weiter. Vielmehr sei es sogar im Bereich des Möglichen, dass das Kind unglücklich zu Tode gekommen ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Angeklagte das Kind über der Toilette geboren haben. Möglicherweise wurde sie davon selbst überrascht. Den eigentlichen Geburtstermin soll sie später im Krankenhaus für Ende Januar angegeben haben. Laut Betz ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die Geburt zu lange gedauert hat und das Kind in der Toilette kopfüber ertrunken ist.
Mordvorwurf scheint unwahrscheinlich
Es ist bisher eine theoretische Option. Dennoch wird das Verfahren damit in ein anderes Licht gerückt. Sollte der Frau, die sich vor Gericht bislang nicht äußern möchte, ein aktives Handeln nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, ist derzeit auch ein Freispruch im Bereich des Möglichen. Der Mordvorwurf scheint aber auch ohne dieser Option eher unwahrscheinlich. Wie die Verteidiger am Rande der Verhandlung noch einmal betonten, sei ihre Mandantin damals von einer Totgeburt ausgegangen. Beide Ärztinnen stützen diese Behauptung. Unter gewissen Umständen könnten Laien bei medizinisch lebenden Kindern eine Totgeburt interpretieren. „Deprimiert“ nennen Mediziner so einen Zustand.
Ob das Verfahren wie geplant am Freitag bereits ein Urteil bringen kann, bleibt momentan noch abzuwarten. Rechtsanwalt Michael Haizmann schloss weitere Beweisanträge zur Klärung nicht aus. Und auch die Kammer scheint am Ende des ersten Tages noch auf der Suche nach einer Lösung für die vielen aufgeworfenen Fragen zu sein. Am Dienstag sind erneut mehrere Zeugen geladen. Am Mittwoch soll bislang das psychiatrische Gutachten verlesen werden. Darauf aufbauend, muss sich das Gericht auch mit der Frage beschäftigen, ob die Frau im Falle einer strafrechtlichen Handlung überhaupt voll schuldfähig gewesen ist.
Tötungsdelikte an Neugeborenen
Gesicherte Zahlen zu Tötungsdelikten an Neugeborenen – sogenannte Neonatizide – in Deutschland gibt es nicht.
Das Deutsche Jugendinstitut geht von mindestens 20 bis 35 Fällen pro Jahr aus – und von einer „nicht ganz geringen“ Dunkelziffer.
Das Familienministerium, Kirchen, Sozialdienste und Kommunen bieten Beratung für Schwangere in Notlagen an, auch über Angebote wie Babyklappen, Adoption oder anonyme Geburt.















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