In Regensburg wurde gegen eine 38-jährige Justizvollzugsbeamtin ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Sie steht im Verdacht, Handys und Betäubungsmittel „in nicht geringer Menge“ gegen Geld in die Justizvollzugsanstalt Regensburg geschmuggelt zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg laufen seit Oktober 2025 und richten sich gegen mehrere Beschuldigte, darunter zwei weitere Beschäftigte der Anstalt und fünf Gefangene. Das teilen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg mit.
Das Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige der Anstaltsleitung eingeleitet, insgesamt sei in den vergangenen Monaten gegen neun Beschuldigte ermittelt worden: Neben der 38-jährigen Justizvollzugsbeamtin stehen zwei weitere Beschäftigte der JVA im Verdacht, die Verteilung in der Anstalt gefördert zu haben. Für diese beiden besteht laut der Mitteilung jedoch derzeit kein dringender Tatverdacht. Fünf weitere Personen werden verdächtigt, aus der Anstalt heraus die Drogen und Handys bestellt und dafür die beschuldigte Justizvollzugsbeamtin bestochen zu haben. Eine weitere Person soll diese Bestellungen außerhalb der Justizvollzugsanstalt organisiert haben.
Die Ermittler vermuten, dass die beschuldigte 38-Jährige in mehreren Fällen Mobiltelefone und Drogen in die Anstalt gebracht hat. Am 28. Dezember wurden ihr Auto und ihre Wohnung durchsucht, wobei 24 Handys, SIM-Karten und Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Die Ermittlungsrichterin erließ am 29. Dezember den Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts unter anderem der "gewerbsmäßigen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in jeweils drei tatmehrheitlichen Fällen", der in Vollzug gesetzt wurde.
Gegen einen weiteren 55-jährigen Beschuldigten wurde ebenfalls ein Haftbefehl erlassen, jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die beschuldigte Beamtin äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Die Anstaltsleitung hat dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die beschuldigten Beschäftigten ergriffen, darunter ein Betretungsverbot für das Anstaltsgelände. Disziplinarische Maßnahmen würden geprüft, heißt es. Staatsanwaltschaft und Kripo weisen darauf hin, dass für die Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.