Nach der Mitteilung über eine verletzte Frau, wurde am 14. November 2018 ein Rettungswagen zum Einsatzort im Stadtgebiet von Regensburg beordert, um die Frau zu versorgen. Es zeigte sich, dass ein Fall von häuslicher Gewalt vorlag und die Polizei erforderlich war. Als die Frau bereits im Rettungswagen war, versuchte der alkoholisierte 41-jährige Tatverdächtige, in den Rettungswagen zu gelangen. Ein Angehöriger des Sanitätsdienstes stellte sich dem Mann in den Weg. Der 41-Jährige schlug dem Rettungsassistenten ins Gesicht. Es entwickelte sich eine Rangelei.
Angriff auf die Polizei, Beleidigungen und Bedrohungen
Zu diesem Zeitpunkt traf die Streife der Polizeiinspektion Regensburg Süd ein. Die Beamten verhinderten weitere Angriffe und fixierten den 41-Jährigen. "Beim Transport zur Dienststelle erfolgte durch den Festgenommenen noch der Versuch, einen Polizeibeamten mit einem Kniestoß zu verletzen", berichtet Polizeisprecher Albert Brück in einer gemeinsamen Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz, der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Amtsgerichts Regensburg. "Zudem überzog der Mann die Beamten mit diversen Beleidigungen und Bedrohungen."
Am 14. Januar - exakt zwei Monate nach der Tat - erging das Urteil in diesem Verfahren am Amtsgericht Regensburg. Der Angeklagte wurde dabei zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mann 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Da es von den Verfahrensbeteiligten keine Einwände gab, ist das Urteil bereits rechtskräftig und der Verurteilte muss sich mit den Folgen seiner Tat auseinandersetzen.
Um dem Täter möglichst zeitnah vor den Richter zu bringen, erfolgte die Sachbearbeitung des Vorfalles im priorisierten Verfahren. Das Konzept zur priorisierten Fallbearbeitung wurde im Oktober 2018 von Bayerns damaligem Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zusammen mit Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt und Polizeipräsident Gerold Mahlmeister vorgestellt. Es sieht eine Effektivierung der Verfahrensabläufe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften vor. Das Konzept trägt dazu bei, dass Angriffe auf Angehörige von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei sowie Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte möglichst rasch und konsequent nach dem Ereignis juristisch geahndet werden und dadurch eine abschreckende Wirkung erzeugt wird.













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