Regensburg
14.06.2020 - 12:49 Uhr

Zechkumpanen fast totgeschlagen: Gericht verurteilt 22-Jährigen

Der Staatsanwalt will einen 22-jährigen Regensburger wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt sehen, die Richter entscheiden anders: Wegen versuchtem Totschlag muss der Täter trotzdem lange ins Gefängnis.

Das Gericht hat entschieden, rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht hat entschieden, rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Vier Verhandlungstage benötigte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg, um das Urteil zu fällen: Ein 22-Jähriger muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er mit Messer, Faustschlägen und Fußtritten fast einen Menschen getötet hätte. Außerdem ordneten die Richter an, dass der Berufslose in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

13 Monate saß der Angeklagte in Untersuchungshaft, nachdem er einen anderen Mann mit einem Messer und mit Schlägen fast getötet hatte. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen, musste eine Woche im Krankenhaus bleiben.

Erst am Abend kennengelernt

Erst am Vorabend hatten Täter und Opfer sich in einem Einkaufscenter kennengelernt. Nach einer Wodka-Orgie mit weiteren Gästen in der Wohnung des Täters schläft das spätere Opfer auf der Couch ein. Der Angeklagte weckt ihn gegen 1.30 Uhr und fordert Bargeld. Als der Mann sich weigert, wird der 22-Jährige gewalttätig. Als das Opfer blutend und bewusstlos am Boden liegt, hält der Schläger ihn für tot. Er forderte einen Zechkumpan auf, mit ihm die Leiche zu entsorgen. Doch der Zeuge setzt stattdessen den Notruf ab.

Staatsanwalt sieht Mordmerkmale

Die Staatsanwalt sah zunächst die Mordmerkmale Habgier und Grausamkeit gegeben und klagte wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung an. Weil der Angeklagte bei der Tat 2,38 Promille Alkohol im Blut, und möglicherweise auch andere Drogen konsumiert hatte, berief sich seine Verteidigerin auf einen Blackout.

In der Urteilsbegründung verwies der Gerichtsvorsitzende darauf, dass die Schwurgerichtskammer den bedingten Tötungsvorsatz von der massiven Gewalt gegen den Kopf ableitet. Der Angeklagte habe die Lebensgefährlichkeit seines Vorgehens trotz seines Rausches erkannt. Hierfür spreche das Verhalten nach der Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.

Regensburg14.06.2020
 
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