Mit geplanten 20 Verhandlungstagen fällt der Prozess kürzer aus als der vorangegangene. Gegenstand der Hauptverhandlung sind drei Anklagen der Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Ermittler werfen Wolbergs vor, gestückelte Spenden aus der Baubranche angenommen zu haben. Im Gegenzug sollen die Unternehmer positive Entscheidungen der Stadtverwaltung für Bauvorhaben erwartet haben. Konkret geht es um die Projekte „Auf der Platte“, „Lago“ und „Nördlicher Rübenhof“. Angeklagt sind neben Wolbergs die Brüder Ferdinand und Martin Schmack, beide Bauunternehmer, sowie der frühere Geschäftsführer eines Erlanger Immobilienkonzerns, Thomas R. Nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge wird Thomas D., Gründer des Immobilienzentrums Regensburg, an dem Verfahren teilnehmen. Er hatte im Zuge der Ermittlungen bereits einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung und Bestechung akzeptiert.
20 Zeugen werden während der Verhandlungstage aussagen. Darunter sind bekannte Regensburger Persönlichkeiten wie der dritte Bürgermeister Jürgen Huber, die Stadträte Horst Meierhofer und Ludwig Artinger sowie städtische Referenten. Wolbergs wird wie im ersten Prozess von den Rechtsanwälten Peter Witting, Jutta Niggemeyer-Müller und Klaus-Dieter Höh vertreten. Verhandelt wird diesmal vor der fünften Strafkammer des Landgerichts Regensburg.
Dass es überhaupt zu einem zweiten Prozess kommt, liegt an einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg. Das Landgericht Regensburg hatte eine zweite Anklage gegen Wolbergs im Zusammenhang mit dem Immobilienzentrum Regensburg nämlich zunächst nicht zugelassen. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass eine „untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen“ besteht, die schon Gegenstand des ersten Verfahrens waren. Die Staatsanwaltschaft Regensburg legte daraufhin beim Oberlandesgericht Nürnberg Beschwerde ein – mit Erfolg. Das Landgericht Regensburg musste eine Hauptverhandlung ansetzen – und integrierte darin auch die vorliegende dritte und vierte Anklage gegen Wolbergs im Zusammenhang mit der Firma der Schmack-Brüder und dem Erlanger Geschäftsführer.
Mit Spannung wird erwartet, wie die fünfte Strafkammer die Vorwürfe bewertet. Im ersten Prozess hatte die Wirtschaftskammer um die Vorsitzende Richterin Elke Escher Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen, das Gericht verhängte jedoch keine Strafe. Unter anderem hatte Escher die Annahme von Spenden vor Wolbergs‘ Wahl zum OB als straffrei eingestuft. Als damaliger dritter Bürgermeister hätte er gar nicht die Befugnisse gehabt, um Geschäftsinteressen von Vertretern der Bauwirtschaft zu fördern, lautete die Argumentation der Wirtschaftskammer. Auch im neuen Prozess sind die zu verhandelnden Spenden zum großen Teil geflossen, als Wolbergs noch dritter Bürgermeister war.
Nach der jetzigen Planung wird der letzte Zeuge am 9. Januar nächsten Jahres gehört, Reservetage sind bis 6. März angesetzt. Für Wolbergs tickt die Uhr. Der Politiker, der nach Verwerfungen mit Parteikollegen aus der SPD ausgetreten ist, möchte bei den Kommunalwahlen am 15. März mit seinem Wahlverein „Brücke – Ideen verbinden Menschen“ wieder zum Oberbürgermeister gewählt werden.
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