In diesem Schlichtungsverfahren hätten betroffene Grundstückseigentümer ihre Bedenken gegen die Kartierung vorbringen können. Jetzt wird es die Möglichkeit einer anschließenden Überprüfung des Ergebnisses geben. Das teilte eine Vertreterin des Ministeriums im Umweltausschuss des Landtags mit.
Nach den neuen Plänen soll nun jedes Jahr in fünf Landkreisen und einer kreisfreien Stadt mit der drei bis vier Jahre dauernden Kartierung begonnen werden. In der Oberpfalz ist zunächst keine Kartierung geplant. Ziel ist es, bis 2030 alle Regionen in der Kartierung zu haben, deren Daten älter als 30 Jahre sind.
Künftig soll dann jeder Landkreis in einem Zehn-Jahres-Rhythmus kartiert werden. Die Grundstückseigentümer werden nach den vorgelegten Plänen individuell informiert, wenn auf ihren Flächen ein neues schutzwürdiges Biotop festgestellt worden ist. So können dann eine fachliche Überprüfung in Gang setzen. Diese erfolgt durch Experten des Landesamtes für Umwelt, der Naturschutzbehörden an den Landratsämtern sowie - falls nötig - durch externe Gutachter.
Patrick Friedl (Grüne) nannte die zeitlichen Ziele des Ministeriums "wirklich sportlich". Er könne sich nicht vorstellen, wie es gelingen solle, mit dem schon jetzt zu geringen Personalbestand an den Naturschutzbehörden die Kartierungsgeschwindigkeit zu verdoppeln. Zumal jetzt noch das anschließende Prüfverfahren dazukomme.
Erhebliche Zweifel äußerte auch Florian von Brunn (SPD). Mit seinen Vorgaben habe das Umweltministerium ein "Bürokratiemonster" geschaffen, nur um Protesten aus der Landwirtschaft die Spitze zu nehmen. Einziger positiver Effekt sei der Verzicht auf das Schlichtungsverfahren, das in der Praxis ohne Konsequenz gewesen wäre. Dagegen lobte Eric Beißwenger (CSU) das neue Verfahren. Es sorge für Transparenz und Rechtssicherheit.













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