Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird in den nächsten 14 Tage klären, ob der Freistaat Bayern zu Recht eine Immobilie im Landkreis Hof einkassiert hat. Es geht um einen ehemaligen Neonazi-Treff - mit der in Oberfranken weithin bekannten Adresse Oberprex 47. Das Haus des "Freien Netz Süd" ging beim Verbot der Nazi-Organisation 2014 in das Eigentum des Freistaats über. In dem Haus hatte der Neonazi Tony Gentsch einen rechtsextremen Versandhandel betrieben.
Die Besitzerin des Hauses, Gentschs Mutter, zog nun vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, um die Enteignung aufheben zu lassen. Vor zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ihre Klage abgewiesen. Die Frau betonte damals, dass sie das Haus als Alterswohnsitz gekauft und ihr Sohn mit ihr "nur am Rande" über sein politisches Treiben gesprochen hatte. Sie habe das Haus auch keinem Verein überlassen, sondern ihrem Sohn und dessen Gesinnungsgenossen. Nach der Abweisung durch das Bayreuther Gericht liegt die Angelegenheit beim Verwaltungsgerichtshof.
Nach der Anhörung am Mittwoch hieß es, die Entscheidung werde innerhalb der nächsten 14 Tage verkündet. Der für diesen Fall zuständige Senat - bestehend aus drei Richtern - wählt laut der Pressesprecherin und Richterin Claudia Frieser diesen Weg meist in komplexen Fällen, bei denen er nicht übereilt entscheiden und sich das Urteil bis ins letzte Detail genau überlegen möchte.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.