Ein 35-jähriger Mann ist am Freitag am Landgericht Regensburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten unter anderem wegen zweier Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs und der Herstellung kinderpornografischer Schriften. Der Rodinger hatte sich vor Jahren in pädophilen Online-Foren herumgetrieben. Dort war er Ende 2018 an Yunus C. geraten, einer der 2021 bereits verurteilten Kinderschänder aus dem Münsteraner Missbrauchs-Komplex. Der Rodinger, so urteilte das Regensburger Gericht abschließend, habe damals von dem Online-Bekannten Tipps haben wollen, wie auch er sich an einem Kind vergehen könne.
In Chats, die im Laufe des mehrwöchigen Verfahrens Gegenstand der Beweisführung waren, hatten sich beide Männer über erschreckende Details unterhalten. Unter anderem darüber, wie das Vertrauen eines Kindes gewonnen werden könne und welche sedierenden Mittel geeignet seien. Yunus C. hatte zu jenem Zeitpunkt bereits mehrere Kinder missbraucht. Der 35-Jährige aus Roding sei ihm hingegen "noch wie ein Anfänger vorgekommen", der jemanden suche, der ihm zeige, "wie das alles geht".
Kind wie eine Ware angeboten
Im Sommer 2019 seien die Gespräche dann konkreter geworden. Der Angeklagte, davon ist die Kammer weiterhin überzeugt, soll seinem Chat-Partner angeboten haben, doch einmal mit einem weiteren Mann vorbeizukommen. Man könne das Kind dann gemeinsam vergewaltigen. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe während des Verfahrens weitestgehend eingeräumt. Bei diesem „Angebot“ im Chat sei es aber lediglich darum gegangen, sich gegenüber seinem Gesprächspartner aufzuspielen, interessanter zu wirken. Das damals vierjährige Kind habe er im Chat deshalb auch als sein eigenes angegeben. In der Szene sei dies "von Vorteil". „Denn die eigenen Kinder sind leichter zugänglich“, wiederholte Richterin Elke Escher. Die Gefahr, dass sich die Opfer ihren Eltern anvertrauen sei in solchen Fällen geringer, hatte Yunus C. in seiner Zeugenaussage erklärt. Erst vor Gericht habe er erfahren, dass das Missbrauchsopfer gar nicht das Kind des Angeklagten aus Roding war.
Niemals habe er vorgehabt, das Kind wirklich anzubieten, erklärte der Angeklagte im Verlauf des Prozesses. Geschweige denn habe er das Kind einer Freundin selbst missbrauchen wollen. Dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen war, wie ursprünglich angeklagt, davon war die Kammer nicht mehr überzeugt. Dafür ergaben sich im Hauptverfahren keine konkreten Hinweise.
Der Angeklagte, der laut einem psychiatrischen Gutachter pädophile Neigungen aufweist, kannte die Mutter des Kindes seit der eigenen Kindheit. 2018 ließ er beide bei sich eine Zeit wohnen und passte später auch noch ein paar Mal auf das Kind auf. Dem Kleinen war er wie ein Verwandter, zu dem er viel Vertrauen pflegte. Noch heute frage er immer wieder, warum denn der „Onkel“ nicht mehr komme.
Bilder und Videos erstellt und verschickt
Der 35-Jährige hatte mit dem Kind am Ende zwar womöglich keinen Verkehr. Dennoch verurteilte ihn das Gericht am Freitag zu viereinhalb Jahren unter anderem wegen zweier Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs. Denn der Angeklagte hatte auch auf Verlangen von Yunus C. vom Kind sexuell motivierte Bilder und Videos angefertigt und diese an C. verschickt. Im Gegenzug erhoffte er sich selbst, gutes Material zu bekommen.
Die Bilder und Videos erfüllen rechtlich den Tatbestand der Herstellung kinderpornografischer Schriften. Auch deshalb wurde der Mann verurteilt. Der Angeklagte erklärte zuletzt, er habe endlich kapiert, dass es ohne Therapie nicht so weitergehen könne. Zumal er bereits zwei Vorstrafen wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften aufweist. Zuletzt verurteilte ihn das Amtsgericht Regensburg vor rund einem Jahr deswegen zu einer Haftstrafe. Das jetzige Urteil bildet damit eine Gesamtstrafe.
Die Kammer wertete zu Gunsten des Angeklagten, dass dieser Reue gezeigt habe und dass er zuletzt auch 2500 Euro an die Mutter des Opfers übergab. Auch habe der Angeklagte sich nie an andere Kinder herangewagt, habe aus der Gelegenheit heraus gehandelt. Am Ende habe er aber „sehr wohl erhebliche Taten“ begangen, sagte Escher. Für eine Sicherungsverwahrung nach §66 StGB, die in der Anklage noch gefordert war, hatten aber schon die Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft keine hinreichende Begründung mehr gesehen. Somit verbleibt der Angeklagte weiterhin in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



















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