Schönsee
04.01.2023 - 14:48 Uhr

Biberdamm in Lindau zerstört

Im Bereich Lindau wurde ein Biberdamm geöffnet. Das ist kein Kalvaliersdelikt und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Bauten, die Biber angelegt haben, dürfen nicht zerstört werden. Symbolbild: Patrick Pleul/dpa
Bauten, die Biber angelegt haben, dürfen nicht zerstört werden.

Der illegale Rückbau eins Biberdamms im Bereich Lindau bei Schönsee wurde kürzlich der zuständigen Polizeiinspektion Oberviechtach vonseiten des Landratsamtes Schwandorf gemeldet. Bei der Begehung des Biberreviers im Bereich Lindau war festgestellt worden, dass durch einen bisher Unbekannten der vom Biber aus Sträuchern, Ästen und Gehölzen errichtete Damm vorsätzlich geöffnet worden und sämtliches Wasser abgelaufen war.

Aus diesem Grund wurden von der Polizeiinspektion Oberviechtach Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutz aufgenommen. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, "dass die Zerstörung eines Biberbaus beziehungsweise Biberdamms kein Kavaliersdelikt ist, sondern bei vorsätzlichem Handeln sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann". Bei Konflikten stehen die zuständigen Biberberater des Landratsamtes jederzeit zur Verfügung.

 
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