24.07.2019 - 16:25 Uhr

Schüler in der Rolle des Richters

Projekt "Teen Court" bei der Staatsanwaltschaft Regensburg: Seit Juni haben die Schüler-Richter schon 14 Fälle bearbeitet.

Franz X. Huber (von links), Michael Eibl, Georg Eisenreich, Clemens Prokop und Benito Pfeifle stellten das Projekt „Teen Court“ vor. Bild: ahs
Franz X. Huber (von links), Michael Eibl, Georg Eisenreich, Clemens Prokop und Benito Pfeifle stellten das Projekt „Teen Court“ vor.

Sie tragen keine Robe, vor ihnen liegt kein Strafgesetzbuch. Ohne mit Paragrafen zu jonglieren, urteilen Schüler und Auszubildende "Im Namen des Volkes" über Gleichaltrige, die vom Pfad der Tugend abgekommen sind. Am Montag wurde das "Teen Court Projekt" der Staatsanwaltschaft Regensburg bei einer Pressekonferenz vorgestellt.

Die aus den USA stammende Form der "Jugendgerichtsbarkeit" wurde vor 19 Jahren vom Freistaat Bayern übernommen und startete im Landgerichtsbezirk Aschaffenburg. Mit Regensburg ist die Zahl der Einrichtungen auf stolze zehn angestiegen. Mit im Boot sind neben der Staatsanwaltschaft die Katholische Jugendfürsorge Regensburg und der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien der Oberpfalz. Besonders stolz sei man auf die extrem niedrige Rückfallquote der 2018 durchgeführten 281 Fälle, wenngleich keine konkreten Zahlen zur Verfügung stünden. Wie leitender Oberstaatsanwalt Clemens Prokop erläuterte, kommen nur einfache bis mittelschwere Delikte von Ersttätern im Alter zwischen 14 und 20 Jahren in Betracht. Die Auswahl trifft die Staatsanwaltschaft. Voraussetzungen: Ein Geständnis, ein vollständig aufgeklärter Sachverhalt und die Zustimmung des Betroffenen oder dessen Erziehungsberechtigten. Passt alles, so wird der Vorgang an die Katholische Jugendfürsorge abgegeben. Nach einem Vorgespräch findet die "Hauptverhandlung" vor drei Schüler-Richtern und einem Fürsprecher - eine Art Verteidiger - statt. Beendet wird die Verhandlung mit einer der Tat angemessenen Weisung. Zum Beispiel das Schreiben eines Aufsatzes, Sozialstunden, oder - besonders schmerzhaft - die Einziehung des Handys. Ist der Betroffene einverstanden, gehen die Akten an die Staatsanwaltschaft, welche nach Prüfung das Verfahren einstellt. Oder, falls nicht, Anklage beim Jugendgericht erhebt.

Seit Projektstart im Juni haben die Regensburger Schüler-Richter 14 Fälle bearbeitet: Ladendiebstahl, versuchte Nötigung, Erschleichen von Leistungen oder Körperverletzung im Schulbereich. Insgesamt gibt es hier bislang 26 Schüler-Richter, die in wechselnder Besetzung urteilen.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.