In einem Bienenstand im Gemeindebereich von Bodenwöhr ist die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich festgestellt worden. Das Landratsamt in Schwandorf setzt deshalb einen Sperrbezirk von zwei Kilometern um den Ausbruchsstandort fest. Betroffen davon sind der Ortsteil Altenschwand sowie Teilgebiete der Stadt Neunburg vorm Wald und der Gemeinde Wackersdorf. Die Rechtsverordnung mit den festgelegten Grenzen des Sperrbezirks wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Regelung trat am Samstag in Kraft.
Bienenhalter im Sperrbezirk müssen ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bienenstandes zu wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Das Veterinäramt am Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die Imker im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Veterinäramt Schwandorf anzuzeigen. Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind bienendicht verschlossen zu halten.
Die Erkrankung ist für den Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Deshalb gelten die Einschränkungen auch nicht für den Honig, der von Menschen gegessen wird, sondern nur für den Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Ausnahmen vom Verbot, "Seuchenwachs" aus dem Sperrbezirk auszuführen, gelten für wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen.
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen war im Landkreis Schwandorf zuletzt im Juli 2020 in Schmidgaden, im Juli 2017 in Pfreimd und Niedermurach sowie im September 2016 in Fensterbach festgestellt worden.
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