Schwandorf
24.10.2018 - 19:13 Uhr

Drittes Geschlecht: Bewerbung mit Stern

In immer mehr Stellenanzeigen suchen Unternehmen nach Frauen und Männern, sondern auch nach Bewerbern mit dem dritten Geschlecht. Die neue Regelung könnte sich bald auch auf die Sprache und Sanitäranlagen ausweiten.

Der Gesetzesentwurf besagt, dass es beim Eintrag in das Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" eine dritte Option geben muss: "divers". Das hat nun auch Auswirkungen auf den Stellenmarkt. Bild: Florian Schuh/dpa
Der Gesetzesentwurf besagt, dass es beim Eintrag in das Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" eine dritte Option geben muss: "divers". Das hat nun auch Auswirkungen auf den Stellenmarkt.

(esa) "Elektriker m/w/d", "Arzthelfer m/w/d". Niemand soll diskriminiert werden, deshalb steht das d für divers, das dritte Geschlecht. In unserer Zeitung, Ausgabe vom 20./21. Oktober, beachten Unternehmen in 8 von 50 Stellenanzeigen den Gesetzentwurf. Mit einem "d" - anderswo mit einem x, Plus-Zeichen oder Stern - drücken Arbeitgeber im Stellenangebot aus, dass sie für diesen Job auch Leute suchen, die sich nicht nach den klassischen Geschlechtern Mann und Frau definieren. Der Gesetzesentwurf könnte jedoch noch einen Rattenschwanz an Auswirkungen nach sich ziehen: Man müsste unter anderem die Sprache und Sanitäranlagen anpassen.

Noch ist die Suche nach Bewerbern unter der Angabe des dritten Geschlechts nicht verpflichtend. Aber: "Arbeitgeber müssen ... künftig nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten bei der Ausschreibung berücksichtigen", sagt Bernhard Franke, Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Bundesweit sind sieben Prozent aller Stellenanzeigen mit dem dritten Geschlecht versehen", erläutert Dorothea Seitz-Dobler. Sie ist bei der Agentur für Arbeit in Schwandorf für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zuständig.

In Engpassberufen wie in der Pflege will der Arbeitgeber "wirklich alles abgreifen, was er als Fachkräfte bekommen kann." Kürzlich hat Seitz-Dobler eine Ausschreibung für eine Fachkraft in der Intensivpflege gesehen, in der es hieß: "Ihr Geschlecht ist bei uns nicht ausschlaggebend." Richtig viele würde das aber in der Region nicht ansprechen. "Wir sprechen hier nicht von Massen." In einer Großstadt sei es vielleicht anders.

Die Beauftragte für Chancengleichheit bietet für ihre Kollegen auch Kurse über "geschicktes Gendern" in Stellenanzeigen an. "Wir sind schon so weit, Formulierungen zu verwenden, die möglichst geschlechtsneutral sind." Wenn eine Leiterin oder ein Leiter einer Abteilung gesucht wird, empfiehlt Seitz-Dobler, "Leitung" zu schreiben. Bei manchen Berufsbezeichnungen sei das aber gar nicht so einfach. Die neutrale "Bauingenieur-Fachkraft klingt sehr sperrig". Diskriminierende Annoncen veröffentliche die Arbeitsagentur nicht.

Aber das kommt selten vor: Mit einer Studie hat die Antidiskriminierungsstelle herausgefunden, dass Bewerber in Stellenanzeigen kaum mehr eindeutig diskriminiert werden. "Allerdings nutzen Arbeitgeber noch zu wenig die Möglichkeit, Stellenanzeigen so zu formulieren, dass sich möglichst viele und unterschiedliche Personen angesprochen fühlen", teilt das Amt mit. Die Studie kritisiert aber, dass "die geschlechtersensible Ansprache noch zu selten verwendet" werde. Für die Untersuchung hat die Stelle 5667 Anzeigen ausgewertet. Nur 2,2 Prozent der Ausschreibungen enthielten diskriminierende Inhalte. Die Behörde analysierte auch Diskriminierungsrisiken. Sie fand heraus, dass viele Bewerber etwa durch Fotos, die junge, hellhäutige Männer zeigt, nicht angesprochen werden. Behördenleiter Franke: "Damit entgehen den Arbeitgebern in Zeiten des Fachkräftemangels wichtige Potenziale - gleichzeitig fühlen sich beispielsweise junge Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund ignoriert."

Auch auf die Sanitäreinrichtungen könnte die Anerkennung weiterer Geschlechtsidentitäten Auswirkungen haben. Es könnte eine dritte Toilette für diverse Leute geben. Dorothea Seitz-Dobler ist dagegen für Unisex-Toiletten: "Ich würde das super finden. Dann sind auch endlich die langen Schlangen vor der Damen-Toilette weg." Angemerkt

Gesetzesentwurf:

Der Gesetzesentwurf vom 15. August besagt, dass es beim Eintrag in das Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" eine weitere Option gibt: "divers". Bisher war es nur möglich, das Geschlecht beim Standesamt nicht anzugeben. Mit der neuen Regel möchte die Große Koalition einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Bisher geltendes Recht verletze das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, so die Richter. (esa)

Kommentar:

Bloß kein "ex"

Männlich, weiblich, divers. Drei Geschlechter für alle und niemand wird diskriminiert. Wir müssen sensibler werden, keine Frage. Es gibt aber Aktivisten, die deutlich weiter gehen wollen. Lann Hornscheidt zum Beispiel. Die Hamburger Professorin für Gender Studies fordert, generell auf männlich oder weiblich konnotierte Wörter zu verzichten und stattdessen geschlechtsneutrale Formen zu verwenden. Statt Leser oder Musikerin fordert Hornscheidt Lesex und Musikex. "Ex steht für Exit Gender, das Verlassen von Zweigeschlechtlichkeit", heißt es auf ihrer Homepage. "ex" verwendet Professex auch anstelle der Pronomen "er" oder "sie".
Nur: Sprache lässt sich nicht so einfach ändern. Nicht von einer Minderheit und nicht durch Formen, die wie das "es" im Deutschen in Fremdwörtern vorkommen. Oder "Ex" wird verwendet, um eine Frau oder einen Mann zu bezeichnen.

Elisabeth Saller

 
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