Teures Nachspiel der Bundestagswahl für eine Oberpfälzer Kandidatin der "PARTEI". Weil die Regensburger Direktkandidatin im vergangenen Sommer unter anderem im Kreis Schwandorf mit einem pikanten Plakat an verfänglichen Stellen für sich und die Satirepartei geworben hat, soll sie nun insgesamt 7200 Euro Bußgeld bezahlen. In einer Pressemitteilung hat der Anwalt der Partei bereits Widerspruch und auch eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Auslöser ist ein Plakat, das laut "PARTEI" satirisch zu verstehen ist. "Feminismus, ihr Fotzen" lautet der Text, das Motiv zeigt einen blutroten Tampon. Dieses Plakat nutzte auch die Kandidatin aus Regensburg und brachte es direkt unter Plakaten der Schwandorfer Direktkandidatinnen Martina Engelhardt-Kopf (CSU) und Marianne Schieder (SPD) an. Vor allem aus dem Umfeld der CSU-Kandidatin war man wenig erfreut über diese Satire und kündigte öffentlich eine Anzeige an.
Tatsächlich übernahm die Staatsanwaltschaft Amberg die Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Für Aufsehen sorgten diese, als es im November zu einer Hausdurchsuchung bei der Kandidatin in Regensburg kam. Die Durchsuchung machte PARTEI-Bundesvorsitzender
und Europaabgeordneter Martin Sonneborn auf seinen Social-Media-Kanälen öffentlich.
Inzwischen ist auch ein Strafbefehl des Amtsgerichts Schwandorf ergangen. Die Kandidatin aus Regensburg soll wegen Volksverhetzung und Beleidigung ein Bußgeld über 120 Tagessätze zu je 60 Euro bezahlen, also insgesamt 7200 Euro. Das teilte die Partei am Montag per Pressemitteilung mit. Ab einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man zudem als vorbestraft.
Die nun so verurteilte will aber nicht nur diesen Strafbefehl nicht akzeptieren. Wie der Düsseldorfer Medienanwalt Jasper Prigge ebenfalls per Pressemitteilung erklärte, werde er im Auftrag seiner Mandantin Verfassungsbeschwerde wegen der Hausdurchsuchung in Karlsruhe einlegen. Gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Amberg hatte seine Mandantin zuvor bereits Widerspruch beim Landgericht Amberg eingereicht. Dieser Widerspruch wurde allerdings von den Amberger Richtern abgewiesen
Das Landgericht Amberg sieht neben dem Tatbestand der Volksverhetzung auch den einer Schmähkritik erfüllt „Indem das Landgericht davon ausgeht, bei dem Plakat handele es sich um Schmähkritik und auf eine grundrechtliche Abwägung verzichtet, verletzt es unsere Mandantin in ihrer Meinungsfreiheit", zitiert die Mitteilung den Juristen Prigge. Die Verfassungsbeschwerde rüge darüber hinaus, dass die Durchsuchung unverhältnismäßig war. „Gerichte müssen die Unverletzlichkeit der Wohnung wahren“, so Rechtsanwalt Prigge hierzu.
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