Am Donnerstag verurteilte die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Bettina Mielke einen 52-Jährige wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Mit einbezogen wurde eine Entscheidung der gleichen Strafkammer vom Juni 2018, wo er wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.
Wie berichtet, habe der Angeklagte im Juni 2017 abends auf einem Spielplatz in Cham eine Frau und zwei Männer angetroffen, die dort Alkohol tranken. Mit ihnen soll er in der Wohnung der späteren Geschädigten und deren Lebensgefährten, sowie dem Ex-Freund der Frau weiter getrunken haben. Als die damals 26-jährige zur Toilette ging, soll er ihr gefolgt sein und Sex verlangt haben. Als sie ablehnte soll er sie ins Schlafzimmer gedrängt und auf das Bett gedrückt haben. Zeugen für diesen Vorfall gab es nicht. Da der Angeklagte vor der Polizei die Übergriffe bestritt und bei einer seiner Vernehmungen behauptete, dass die Geschädigte versucht habe, ihn zu verführen, stand Aussage gegen Aussage.
Am letzten Verhandlungstag bestätigte die Geschädigte als Zeugin den im Anklagesatz festgehaltenen Sachverhalt. In seinem Schlussvortrag schenkte der Staatsanwalt dem Angeklagten keinen Glauben. Dieser habe seine Aussagen im Laufe der mehrfachen Vernehmungen weiter entwickelt. Dahingegen habe die Geschädigte den Kontext des Vorfalls widerspruchsfrei ausgesagt. Er sprach sich für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren aus. Auch die Verteidigerin schien Zweifel an der Aussage des Angeklagten zu haben. In ihrem Plädoyer sagte sie: "Es steht fest, dass er zu bestrafen ist." Sie hielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren für angemessen.
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