Selb
25.07.2019 - 14:53 Uhr

Fünf Monate Gefängnis für Tierquäler

Keine Gnade findet ein Selber vor dem Amtsgericht Wunsiedel: Er hatte in der Öffentlichkeit seinen kleinen Hund blutig geschlagen.

von FPHS
Ein Chihuahua. Symbolbild:  Franziska Kraufmann/dpa
Ein Chihuahua.

Der Fall hatte öffentliches Aufsehen erregt. Ausgerechnet bei der Selber Kunstnacht hatte ein Mann aus Selb auf dem Balkon seinen kleinen Hund, einen Chihuahua-Mischling, misshandelt. Besucher der Kunstnacht, die das unwürdige Schauspiel mit ansehen mussten, hatten damals die Polizei gerufen.

Nun hatte die Tierquälerei ein Nachspiel vor dem Wunsiedler Amtsgericht. Der Mann hatte sich wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu verantworten. Der Angeklagte verteidigte sich, er habe den Hund züchtigen müssen, weil er kurz vorher sein „Geschäft“ im Wohnzimmer verrichtet habe.

Eine ganze Reihe von Zeugen bestätigte jedoch die Anklage. Der Mann habe den Hund auf dem Arm gehalten und so auf ihn eingeschlagen, dass das Tier eine blutende Wunde am Kopf davongetragen und kläglich gejault habe. Das Tier habe so stark geblutet, dass der Mann seine Hose wechseln musste.

Als die Polizei eintraf, war der Angeklagte nicht zu Hause, sondern in einer Kneipe gegenüber. In der Wohnung war nur sein kleiner Sohn, der das Ganze hatte mit ansehen müssen.

Erst Monate später wurde das Tier vom Amtstierarzt untersucht. Der stellte zwar eine Narbe am Kopf des Hundes fest, konnte aber nach dieser langen Zeit nicht mehr sagen, woher diese kam. Den Antrag des Verteidigers, ein Gutachten über das Blut an der Hose einzuholen, ob es nun von einem Tier oder dem Mann stammte, lehnte das Gericht ab, weil das nichts an der Sachlage geändert hätte.

Wenig zum eigentlichen Geschehen konnte die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes im Zeugenstand beitragen. Sie wurde von einer Nachbarin angerufen, die ihr von dem Vorfall erzählte und sie aufforderte, ihren kleinen Sohn abzuholen. Sie erinnerte sich lediglich, dass sowohl das Kind als auch das Tier einen verstörten Eindruck machten.

Der Staatsanwalt forderte angesichts von fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung, Unterschlagung und Betrugs eine Haftstrafe von sechs Monaten für den Angeklagten. Angesichts der Vorstrafen könne die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle dem Mann auferlegt werden, dass er für die nächsten zwei Jahre keinen Hund halten darf.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass die Narbe von der Misshandlung stammt.

Das Urteil: Fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung. Dazu darf der Mann in den nächsten zwei Jahren keinen Hund halten. Als erschwerend wertete die Richterin, dass der kleine Sohn die Misshandlung mitbekommen habe. Und auch die Vorstrafen sprächen nicht für eine positive Sozialprognose

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.