Bayern
02.06.2022 - 16:30 Uhr

Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Söders Kreuzerlass

Darf in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen? Der Verwaltungsgerichtshof hat sein Urteil zu Markus Söders Kreuzerlass verkündet.

Markus Söder hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf. Bild: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
Markus Söder hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen. Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage eingereicht wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende.

Diese Klagen wiesen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nun allesamt ab. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hinsichtlich der Klagen des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Bund für Geistesfreiheit

Kreuzerlass

© dpa-infocom, dpa:220602-99-524905/3

 
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