Deutschland und die Welt
26.07.2019 - 11:25 Uhr

"Der Staat muss Journalisten schützen"

Lob vom Deutschen Presserat für die SPD: Er begrüßt ein von ihr kürzlich vorgelegtes Aktionsprogramm.

Ein Fotograf trägt am Rande einer Demonstration ein Shirt mit einem Slogan für die Pressefreiheit. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Ein Fotograf trägt am Rande einer Demonstration ein Shirt mit einem Slogan für die Pressefreiheit.

(nt/az) Die SPD-Fraktion im Bundestag hat ein Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien präsentiert. Neben Vorschlägen zur Verbesserung des Informationszuganges und des Berufsgeheimnisschutzes enthält es auch wichtige Anregungen zum effektiveren Schutz von Journalisten vor Übergriffen und Behinderungen ihrer Arbeit, vor allem bei der Berichterstattung über öffentliche Großveranstaltungen.

Dazu äußert sich Presserats-Sprecher Volker Stennei in einer Presseerklärung wie folgt: "Um glaubwürdig berichten zu können, brauchen wir unbedingt geeignete Rahmenbedingungen für Recherche und Berichterstattung - allen voran einen freien und geschützten Zugang zu Ereignissen von öffentlichem Interesse wie Demonstrationen oder Kundgebungen. Dieser Zugang ist nicht immer gewährleistet."

In Deutschland ist die Zahl von Anfeindungen, Drohungen und gewalttätigen Übergriffen gegen Journalisten in den letzten Jahren gestiegen. Der Presserat hält es deshalb für dringend geboten, Politik und Polizei an ihre besondere Verantwortung für den Schutz der Presse bei der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte und Aufgaben zu erinnern.

"Pressefreiheit ist in Deutschland ein Verfassungsgut mit Schutzanspruch - nicht ein bloßer Duldungstatbestand. Der Staat muss Journalisten schützen", betonte Stennei. Mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis gibt der Deutsche Presserat seit 2018 ein verlässliches Ausweisdokument heraus, mit dem sich hauptberuflich tätige Journalisten überall leichter legitimieren können.

Deshalb, so Stennei, "begrüßen wir es sehr, wenn die SPD sich dafür einsetzt, dass der bundeseinheitliche Presseausweis eine textliche Klarstellung enthalten soll, nach der insbesondere die Polizeibehörden gebeten werden, dem Ausweisinhaber notwendige Informationen und Auskünfte zu gewähren".

 
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