In Bayern können Ärzte aus einem Fläschchen des Biontech-Impfstoffes sieben Impfdosen entnehmen. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bezeichnete die von mehreren Ärzten bereits angewandte Praxis als "gut und richtig", auch wenn in der aktuellen Zulassungsverordnung durch die Europäische Medizinagentur (EMA) nur die Entnahme von sechs Dosen vorgesehen sei. "Ich kenne genügend Ärzte, die verantwortungsvoll und mit Blick auf die Patientensicherheit die siebte Dosis entnehmen", sagte Holetschek nach einer Sitzung des Ministerrats in München. Sie handelten damit im Rahmen ihres ärztlichen Ermessens. Er begrüße das, "weil jede zusätzliche Impfung hilft".
Im Gesundheitsausschuss des Landtags ergänzte Holetscheks für die Impfstrategie in Bayern zuständige Ministerialdirigentin Gabriele Hörl, es sei jedem Arzt unbenommen, eine siebte Dosis zu entnehmen. "Das ist aber ein so genannter Off-Label-Use, der in der eigenen Verantwortung des Arztes liegt" betonte sie. Die Hersteller übernähmen dafür keine Haftung, da wegen Schwankungen bei der Befüllung der Behälter eine siebte Impfdosis nicht immer gewährleistet sei. Hörl erklärte zudem, dass es auch in Nordrhein-Westfalen trotz anders lautender Meldungen keine offizielle Zulassung der siebten Dosis gebe. Dies habe ihre Nachfrage im dortigen Gesundheitsministerium ergeben.
Wie Hörl weiter bekanntgab, wird das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für Ostbayern zusätzlich angekündigte Impfzentrum der Bundeswehr im Landkreis Hof eingerichtet. In Hof gibt es mit 560 den derzeit bundesweit höchsten Inzidenzwert. Ziel sei es, das hohe Infektionsgeschehen durch weitere Impfangebote zum Beispiel für Unternehmen in den Griff zu bekommen, erklärte Hörl.
Unterdessen hat die Staatsregierung die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen um drei weitere Wochen bis zum 9. Mai verlängert. "Die Lage ist weiter besorgniserregend und ernst", begründete Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) das Vorgehen. Wegen der wieder stark steigenden Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern drohe erneut eine Überlastung des Gesundheitssystems. Derzeit seien in Bayern 767 Intensivplätze mit Covid-19-Patienten belegt, 75 Prozent mehr als Mitte März. Man nähere sich damit den Höchstwerten der zweiten Corona-Welle an.
Gestrichen wurde in der Verordnung die bisherige Höchstteilnehmerzahl von 100 bei Versammlungen in geschlossenen Räumen. Sie orientiert sich künftig wie bei Gottesdiensten an der Größe des Raumes. Zugelassen sind damit so viele Personen, wie im Raum bei Einhaltung der gültigen Abstandsregeln Platz haben. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Zudem können die Kreisverwaltungsbehörden in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 ab kommendem Montag eine Testpflicht für die Mitarbeiter von Betrieben anordnen.
Noch nicht offiziell beschäftigt hat sich der Ministerrat mit der vom Bund geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, das für deutschlandweit mehr Einheitlichkeit bei den Corona-Regeln sorgen soll. Während Herrmann erklärte, die CSU-Seite der Koalition begrüße eine per Gesetz verbindliche Notbremse "vom Prinzip her", stellte Kultusminister Michael Piazolo für die Freien Wähler klar, dass man dafür keine Notwendigkeit sehe. Bisher sei die Corona-Bekämpfung im Föderalismus "gut gemanagt" worden.
Skeptisch zu einer bundeseinheitlichen Regelung äußerten sich auch mehrere CSU-Abgeordnete. So sprach sich Landtagsvizepräsident Karl Freller für die Beibehaltung regionaler Spielräume aus. Man müsse je nach Betroffenheit differenzieren können, weil dies die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung erhöhe. CSU-Fraktionsvize Alexander König sagte, er habe Verständnis für den Ruf nach möglichst einheitlichen Regeln, doch dürften diese nicht "per ordre de mufti von oben verordnet" werden. Es müsse auch in Pandemiezeiten auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Er habe Bedenken, wenn die Landtage an der Gesetzgebung nicht beteiligt würden.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.