Die Staatsregierung hat Städte und Gemeinden in Bayern "nachdrücklich ermuntert", zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu prüfen. Das Innenministerium werde dazu "raschestmöglich die nötigen rechtlichen Handreichungen geben", heißt es in einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag. Beim gemeinsamen Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Orten werde häufig eine Missachtung der Infektionsschutzregeln beobachtet, was die Ansteckungsgefahr erhöhe, wird zur Begründung ausgeführt. "Feiern in gelöster Atmosphäre" ließen das Infektionsrisiko steigen, erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU).
Vor Beginn der Urlauberrückreisewelle nach Bayern will die Staatsregierung zudem die Corona-Testkapazitäten erneut deutlich ausbauen. Die Zahl der derzeit maximal möglichen gut 27 000 Tests täglich soll durch die Einbeziehung privater Labore "massiv erhöht" werden. Auf das zusätzliche Angebot sollen Vertragsärzte und Krankenhäuser Zugriff bekommen. Die Ausweitung ist auch Grundlage für mobile Testanlagen an Gemeinschaftsunterkünften und Schulen. Dort sollen sie bei Bedarf für Reihentests zum Ende der Sommerferien zur Verfügung stehen.
Für die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an Flughäfen angekündigten Pflichttests für Urlaubsheimkehrer aus Risikogebieten ist Bayern nach den Worten von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gut vorbereitet. In München und Nürnberg gibt bereits Anlagen für freiwillige Tests, in Memmingen sollen diese ab dem 7. August bereitstehen. Bis dahin sollen auch die Testanlagen an drei Autobahn-Übergängen aus Österreich sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg einsatzbereit sein. "Das Reisegeschehen steht einer Pandemie-Bekämpfung immer diametral entgegen, deshalb wollen wir mit der Ausweitung der Tests sicher gehen", erläuterte Herrmann. Wie Huml mitteilte, wird es an den großen Autobahn-Übergängen auch stichprobenartige Befragungen von Einreisenden zu ihrem Urlaubsort geben. Man wolle damit sicherstellen, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten gemäß Verordnung in Quarantäne begeben oder testen lassen. Abfragen bei den Gesundheitsämtern hätten eine "große Lücke" zwischen der Zahl der Rückkehrer und den entsprechend Gemeldeten ergeben.
Huml betonte, dass die Quarantänepflicht auch für von Verwandtenbesuchen in Risikogebieten zurückkehrende Schüler gelte. Ausnahme sei ein aktueller negativer Coronatest. Über die Regelungen für den Schulstart will der Ministerrat Anfang September auf der Grundlage des dann herrschenden Infektionsgeschehens beraten.













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