Heuer am 19. März kamen Polizeibeamte zu einem Haus im nördlichen Kreis Amberg-Sulzbach und nahmen dort einen Familienvater fest. Einen Tag darauf wurde der Mann in U-Haft genommen. Jetzt sitzt er wegen des dringenden Verdachts, in mehreren Hundert Fällen seine heute 20 Jahre alte Stieftochter sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben, vor der Ersten Strafkammer des Amberger Landgerichts.
Die zu Verhandlungsbeginn vom Beschuldigten zugegebenen Verbrechen begannen im Jahr 2010. Das 1998 geborene Mädchen war damals zwölf Jahre alt. Es musste dem Stiefvater, in dessen Wohnung neben der Ehefrau drei weitere Kinder lebten, nahezu täglich sexuelle Wünsche erfüllen. "Wollen Sie etwas dazu sagen, ob Ihre Gattin davon etwas mitbekam?", fragte die Kammervorsitzende Roswitha Stöber. Doch darauf gab es keine Antwort.
Übergriffe im Schlafzimmer
Die Übergriffe gingen im ehelichen Schlafzimmer, dann aber auch im Garten des Wohnanwesens und in einem Waldstück vonstatten. In der von Staatsanwältin Barbara Tutsch vorgetragenen Anklageschrift steht: "Die Stieftochter war in einer Zwangslage, in der es ihr nicht gelang, sich den Übergriffen zu entziehen." Das sei wohl der absolut dominierenden Rolle des 49-Jährigen geschuldet gewesen.
Als die regelmäßig und mutmaßlich fast jeden Tag zum Sex herbei befohlene junge Frau das 16. Lebensjahr erreicht hatte, kam es auch zu Vergewaltigungen. "Dies geschah mindestens in 50 Fällen", berichtete die Staatsanwältin aus dem Ergebnis ihrer Ermittlungen. Unklar blieb zunächst, warum die Verbrechensserie erst in diesem Jahr bei den Behörden bekannt wurde.
Rat an den Angeklagten
Nach einem von Verteidiger Jürgen Mühl (Amberg) erbetenen Rechtsgespräch, das nahezu eineinhalb Stunden lang hinter verschlossenen Türen ablief, wurde dem Angeklagten mitgeteilt: "Wenn Sie hier ein Geständnis ablegen, sichert das Gericht eine Haftstrafe zwischen fünf und sechseinhalb Jahren zu." Er bekam außerdem für seine Entscheidung den Rat: "Ersparen Sie dem Opfer ein persönliches Erscheinen vor Gericht." Der Arbeiter gab die sexuellen Übergriffe zu. Danach sahen sich die Richter eine per Video aufgezeichnete Vernehmung der Stieftochter an.
Der Film war bei polizeilichen Befragungen entstanden und wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Zur Anklage gehört jetzt auch, dass Kripofahnder bei ihrem ersten Besuch in der Wohnung des Beschuldigten einen pornografischen Wandkalender fanden, den auch die Kinder des 49-Jährigen ständig vor Augen hatten. Der Prozess wird fortgesetzt.













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