An den in Bayern gesetzlich festgelegten neun "stillen Tagen" im Jahr bleiben öffentliche Tanzveranstaltungen weiterhin verboten. Die Grünen scheiterten mit einem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots an der überwiegenden Mehrheit des Landtags. Lediglich die FDP und eine Abgeordneter der AfD stimmten mit den Grünen für die Vorlage. Susanne Kurz (Grüne) begründete den Vorstoß mit einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von Kultur- mit Sportveranstaltungen.
Konkret forderten die Grünen, die Öffnung von Clubs und Spielstätten für Livemusik an den "stillen Tagen" zu erlauben, also an Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und dem Heiligen Abend. Ausnahmen sollten der Karfreitag und der Buß- und Bettag bleiben. Kurz sprach von einer "gerechten und zeitgemäßen Regelung". Es sei nicht verständlich, warum Tanzveranstaltungen nicht mit der Würde der "stillen Tage" vereinbar seien, Sport-Events wie Boxen oder "Massenbesäufnisse" auf politischen Aschermittwochsveranstaltungen aber schon.
Nach Ansicht von Stephan Oetzinger (CSU) rüttelt der Entwurf der Grünen dagegen an den "Grundfesten der stillen Tage" und führe letztlich zu deren Abschaffung. Betroffen seien nur neun von 365 Tagen im Jahr, an denen öffentlichen Tanzen untersagt sei. Alle anderen kulturellen Veranstaltungen seien gestattet, solange sie mit der Würde der Tage in Einklang stünden. Alexander Hold (Freie Wähler) sagte, Tanzen sei ein "Ausdruck von Ausgelassenheit, der nicht zu diesen Tagen passt". Das Verbot sei daher mit Blick auf die christlichen Traditionen gerechtfertigt. Die AfD stellte ihren Abgeordneten die Abstimmung frei. Während die Mehrheit die "stillen Tage" als uneingeschränkt schützenswert einstufte, verwies Franz Bergmüller auf die Interessen von Gastronomen. "In Österreich wird an den stillen Tagen auch getanzt, Österreich ist deshalb nicht weniger katholisch", sagte er.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.