München. Das parlamentarische Verfahren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist in die Zielgerade eingebogen. Im Innenausschuss des Landtags sprachen sich alle Fraktionen für das Ende der in vielen Kommunen bestehenden Beitragspflicht aus. Umstritten ist aber vor allem die von der CSU in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagene Stichtagsregelung zum 1. Januar 2018, wonach alle bis dahin ergangenen Beitragsbescheide von den betroffenen Grundstückseigentümern noch zu zahlen sind. Nach Ansicht der Opposition führt dies zu neuen Ungerechtigkeiten.
Der CSU-Abgeordnete Manfred Ländner verteidigte die Vorlage seiner Fraktion. Um für eine klare und nachvollziehbare Regelung zu sorgen, verfahre man nach dem Grundsatz "Bescheid ist Bescheid". Er sicherte den Kommunen zu, dass der Freistaat die durch die Abschaffung der Beiträge verursachten Einnahmeausfälle "eins zu eins ersetzen" werde. In einer Übergangsphase, in der es um die Abfinanzierung bereits begonnener Ausbaumaßnahmen gehe, werde es eine Spitzabrechnung der Kosten geben. Davon würden aber nur die Gemeinden profitieren, die zum Zeitpunkt der Projektrealisierung eine gültige Beitragssatzung gehabt und diese auch angewendet hätten. Für künftige Projekte würden im Staatshaushalt zusätzliche Mittel für alle Kommunen eingestellt.
SPD und Grünen lehnten die Fixierung auf das Ausstellungsdatum des Gebührenbescheids ab. Es drohten sonst "Härten und Willkür", warnte Klaus Adelt (SPD). Als Beispiel nannte er Fälle, in denen ein kommunaler Straßenausbau in mehreren Abschnitten abgerechnet wird. Anlieger des vorderen Teils der Straße müssten Beiträge bezahlen, weil der Bescheid noch 2017 versandt worden sei, die im hinteren Teil nicht mehr, weil der Bescheid erst 2018 gekommen sei. Gleiches gelte für zeitlich gestaffelte Vorauszahlungsbescheide. Adelt forderte deshalb, nicht das Datum des Beitragsbescheids zur Richtschnur zu machen, sondern den "Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht". Das ist das Datum des amtlich festgestellten Abschlusses der Baumaßnahme.
Auch Jürgen Mistol (Grüne) warb für gerechte Regeln, damit die Zahl der Klage- und Widerspruchsverfahren möglichst klein gehalten werde. Diese biete der CSU-Entwurf nicht. Mistol schloss sich dem SPD-Vorschlag an und regte zudem die Vorverlegung des Stichtags auf den 1. Januar 2017 an. Noch weiter zurück wollen die Freien Wähler, die die Debatte um die Abschaffung der Ausbaubeiträge angestoßen hatten. Deren Abgeordneter Bernhard Pohl nannte den 1. Januar 2014 als Stichtag. Die Beiträge für alle danach abgeschlossenen Ausbaumaßnahmen sollten rückerstattet werden.
Nach Einschätzung des Innenministeriums wird jede Regelung zu Härten und Ungerechtigkeiten führen. Ein Sprecher des Ministeriums verwies im Ausschuss aber darauf, dass die Kommunen bei besonders augenfälligen sachlichen Härten die Beiträge erlassen könnten.
Dieser Hinweis stieß auf die Kritik der Opposition. Mistol erklärte, in diesem Fall blieben die Kommunen auf den Kosten sitzen. "Es kann nicht sein, dass die Gemeinden für ein schlecht gemachtes Gesetz bezahlen müssen", sagte er. Joachim Hanisch (Freie Wähler) warnte vor Willkür, wenn es im Ermessen der einzelnen Kommune liege, ob sie eine sachliche Härte anerkenne oder nicht.












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