Im Fall der Messerattacke eines 57-jährigen Gastronomen auf seinen 54-jährigen Geschäftspartner während einer Gesellschafterversammlung sagte der Geschädigte am Montag als Zeuge vor dem Landgericht Regensburg aus. Dabei stützte der 54-Jährige die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich um einen versuchten Totschlag und nicht - wie vom Angeklagten dargestellt - um einen Unfall handelte.
22 Zentimeter lange Schnittwunde
Zudem verwies er auf die Existenz einer Tonbandaufzeichnung, die die Auseinandersetzung am Dreikönigstag im gemeinsam betrieben Lokal dokumentiert hätte. Das Opfer berichtete, der Angeklagte habe ihn im Streit zunächst mit unflätigen Wörtern beschimpft. Anschließend sei der Beschuldigte aufgestanden und soll gesagt haben: "Ich werde Dich umbringen". Laut dem 54-Jährigen ging der Gastronom in die Küche, um ein Sashimi-Messer zu holen. Mit diesem fügte er dem Opfer die rund 22 Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Halsschnittwunde zu. Mit der einen Hand habe sich der 54-Jährige die stark blutende Wunde zugehalten, mit der anderen seinen Sohn angerufen. Als dieser samt Bruder eintraf, soll der Angeklagte den Männern mit Mord gedroht haben. Warum der Angeklagte so in Rage geraten sei, glaubte der Geschädigte zu wissen. Nach der verbalen Auseinandersetzung habe er dem Angeklagten die Freundschaft gekündigt. Das habe seinen Geschäftspartner wütend gemacht.
Verteidiger will Tonband erst prüfen
Das Gespräch der Gesellschafterversammlung vom 6. Januar zeichneten der Angeklagte und der Geschädigte sicherheitshalber auf. Derzeit soll sich das Aufnahmegerät im Besitz von Michael Haizmann, dem Verteidiger des Angeklagten befinden. Dieser erklärte am Montag, dass er die Aufnahmen erst übersetzen lassen wolle und sich dann entscheiden würde, ob er sie dem Gericht zur Verfügung stellt. In Hinblick auf etliche Widersprüche in den drei polizeilichen Zeugenaussagen des Geschädigten beantragte der Verteidiger, am nächsten Verhandlungstag die damalige Dolmetscherin vorzuladen.
Am Dreikönigstag hatten sich der Angeklagte, dessen Ehefrau und Sohn sowie das spätere Opfer im gemeinsam betriebenen Lokal zur Gesellschafterversammlung zusammengefunden. Dort war es zum Streit gekommen, weil der Geschädigte dem Angeklagten vorgeworfen hatte, dieser beschäftige Schwarzarbeiter. Er forderte die ihm zustehende Umsatzbeteiligung. Das habe der Angeklagte verweigert und den 54-Jährigen aufgefordert, zu gehen. Als dieser sich weigerte, eskalierte der Streit.
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