Deutschland hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) seine Rüstungsexporte nach Israel als vereinbar mit internationalem Recht verteidigt. „Alle deutschen Rüstungsexporte nach Israel und in andere Länder unterliegen strengen Prüfverfahren, die strikter als internationale Regelungen sind“, sagte die deutsche Chefjuristin Julia Monar zu Beginn einer Anhörung in Den Haag.
Nicaragua hatte Deutschland mit einer Klage wegen Beihilfe zum Völkermord vor das Gericht gebracht. Die Rüstungsexporte verletzen demnach die Genozid-Konvention, da das exportierte Material von Israel bei den Angriffen im Gazastreifen genutzt würde.
Deutschland weist Vorwürfe zurück
Zum Start der mehrtägigen Anhörung wies die deutsche Rechtsvertreterin die Anschuldigungen des mittelamerikanischen Landes als haltlos zurück. Aus der umfassenden Dokumentation, die Deutschland zu seinen Rüstungsexporten veröffentliche, gehe hervor, dass diese im Einklang mit internationalem Recht ständen. Deutschland habe seine Rüstungsexporte unter Berücksichtigung der konkreten Lage im Nahostkonflikt zwischenzeitlich auch eingeschränkt. Der Gerichtshof solle die Forderung Nicaraguas nach einem Stopp der deutschen Rüstungsexporte zurückweisen, forderte Monar.
Außerdem bekräftigte die deutsche Juristin die Auffassung, dass das Gericht in dieser Sache gar nicht befugt ist. „Weder Nicaragua noch Deutschland sind direkt in den Konflikt verwickelt, der den eigentlichen Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet, nämlich den israelisch-palästinensischen Konflikt.“ Zum ersten Mal in seiner Geschichte werde das Gericht gebeten, über einen Fall zu entscheiden, der nichts mit Streitigkeiten zwischen Staaten zu tun habe, wofür der Gerichtshof eigentlich zuständig sei.
Kritik am Vorgehen Nicaraguas
Nicaragua habe es auch versäumt, Deutschland ordnungsgemäß zu benachrichtigen und dem Land weniger als einen Monat Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt, bevor es das Verfahren einleitete, sagte die deutsche Chefjuristin. Das deute darauf hin, dass Nicaragua nicht daran interessiert gewesen sei, die Sichtweise Deutschlands anzuhören, sondern lediglich daran, Deutschland vor den Gerichtshof zu bringen, sagte Monar. Von Staaten wird in der Regel erwartet, dass sie versuchen, Streitigkeiten beizulegen, bevor sie diese vor Gericht bringen.
Deutschland hatte die erste Runde in diesem Verfahren 2024 gewonnen. Die höchsten Richter der UN wiesen damals einen Eilantrag Nicaraguas ab. Nach der Entscheidung musste Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel nicht sofort stoppen. Die Richter kamen aber der Forderung Deutschlands nicht nach, die Klage Nicaraguas völlig abzuweisen.
Kommt es zum Hauptverfahren?
Die deutschen Rechtsvertreter versuchen nun in dieser Anhörung zu erreichen, dass es gar nicht erst zum Hauptverfahren kommt. Sie werden ihre Argumente darlegen, warum das Gericht ihrer Einschätzung nach nicht befugt ist. Nicaragua wird am Dienstag darauf reagieren. Wann die Richter eine Entscheidung fällen, ist nicht bekannt.
Es ist bereits das zweite Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg vor dem IGH. Ende 2023 hatte Südafrika Israel wegen Völkermordes im Gazastreifen verklagt. Israel bestreitet diese Vorwürfe. In Zwischenentscheidungen hatte das Gericht Israel ermahnt, alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern.
© dpa-infocom, dpa:260907-930-647453/1














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