Die Universität Hamburg hat die Doktorarbeit der früheren Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf untersucht und kein Plagiat festgestellt. „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an“, teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen. Zuerst hatten mehrere Medien berichtet, darunter der „Spiegel“.
Vor ungefähr einem Jahr war bekanntgeworden, dass die Universität die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf.
Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte vergangenes Jahr nach Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Die Union hatte aber erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur.
Die Universität Hamburg hatte die Stellungnahme zu dem Verfahren bereits am Montag veröffentlicht.
© dpa-infocom, dpa:260729-930-453818/1













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