Es geschieht beim Dienstsport. Angehende Polizeibeamte spielen Wasserball, es geht hektisch zu. Da soll ein 27-Jähriger mitten im plätschernden Getümmel seine Kollegin mit Vorsatz unsittlich am Oberkörper berührt haben. "Nicht nachzuweisen", sagen die Richter und sprechen den Mann frei. Der Fall hat die Justiz umfangreich beschäftigt. Was in der Sulzbach-Rosenberger Unterkunft der Bereitschaftspolizei geschah, wertete die Staatsanwaltschaft als sexuelle Belästigung und holte einen Beamtenanwärter vor das Amtsgericht.
Dort wurde heuer im Februar lange verhandelt. Mit dem Ergebnis: Was in einem Schwimmbecken während des Dienstsports geschah, ließ sich nicht als Sexualstraftat nachweisen. Die Anklagebehörde legte gegen den Freispruch Berufung zum Landgericht Amberg ein. Dort wurde die Begebenheit nun erneut zwei Tage lang umfangreich aufgerollt und bei zahlreichen Zeugen nachgehakt, was denn vor und während eines Wasserballspiels gewesen sei.
Die Geschichte glich einem Hechtsprung mitten in die Befindlichkeiten einer Truppe, die aus Frauen und Männern besteht, die sich auf relativ engem Raum permanent begegnen. Der jetzt auf der Anklagebank sitzende 27-Jährige soll forsch ans Werk gegangen sein, wenn Selbstverteidigung auf dem Programm stand. Er fragte auch eine jüngere Kollegin, was sie denn unter dem Pullover trage. Seltsames Benehmen, gleichwohl nicht strafbar. Dann aber, so befand die Frau, sei es heftig geworden. In der Schwimmhalle fand ein Wasserballspiel statt. Der 27-Jährige auf der einen Seite, seine Kollegin auf der anderen. Sie hatte den Ball und wollte ihn eben weiter werfen, als der Mann aus dem anderen Team im Kraulstil nahte und, wie es hieß, "aggressiv zugriff". Das, so hörte man, sei allerdings weniger in Ballrichtung, als vielmehr an die Brust der Frau gegangen. Mit drei Sekunden dauerndem Zupacken.
Das Ereignis schlug hohe Wellen. Der 27-Jährige bestritt sexuelle Absichten, das Opfer sah sich einer "sehr unangenehmen" Attacke ausgesetzt. Geschah dieses Zugreifen absichtlich oder war es einem offenbar sehr intensiv ausgetragenen Wasserballmatch geschuldet? Dazu wurde im Ermittlungsverlauf vieles zu Papier gebracht.
"Im Zweifel für den Angeklagten", befand die Zweite Strafkammer des Landgerichts und bestätigte den Freispruch aus erster Instanz. "Es kann auch aus der Situation heraus passiert sein", hieß es. Den Polizeianwärter hatte man nach dem Vorfall an einen anderen Ausbildungsstandort versetzt.













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