Deutschland und die Welt
03.01.2019 - 15:02 Uhr

Unverkäufliche Lebensmittel für Hilfsorganisationen

Große tschechische Supermärkte müssen unverkäufliche Lebensmittel künftig an Hilfsorganisationen abgeben. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Symbolbild. Bild: Patrick Pleul/dpa
Symbolbild.

Große Supermarkt-Ketten müssen in Tschechien unverkäufliche Lebensmittel kostenlos an Hilfsorganisationen abgeben. Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) erklärte ein entsprechendes Gesetz für rechtens, wie eine Sprecherin am Mittwoch bekanntgab.

Die Richter verwiesen auf die tschechische Grundrechte-Charta, in der es heißt, dass Eigentum verpflichtet. Die Abgabepflicht sei zudem als Teil weltweiter Bemühungen zu werten, die "schwerwiegenden Fragen der Lebensmittelverschwendung" zu lösen.

Gegen die Regelung hatten 25 Senatsabgeordnete geklagt. Sie sahen darin einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte und eine Rückkehr zu kommunistischen Praktiken. Betroffen sind ausschließlich Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe bis umgerechnet 390 000 Euro. Zu den größten Supermarktketten in Tschechien gehören Kaufland, die niederländische Ahold, die britische Tesco-Gruppe sowie Lidl und Penny-Markt.

 
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