Update 18.08.2026 - 12:22 Uhr

Haftstrafe im Prozess gegen mutmaßlichen Agenten Russlands

Drei Ukrainer sollen im Auftrag Russlands von Deutschland aus Anschläge auf Transportwege vorbereitet haben. Nun ist in Stuttgart das Urteil gefallen. Nur einer wird verurteilt.

Den Ukrainern wurde vorgeworfen, im Auftrag Russlands Anschläge geplant zu haben. (Archivbild) Bild: Marijan Murat/dpa
Den Ukrainern wurde vorgeworfen, im Auftrag Russlands Anschläge geplant zu haben. (Archivbild)

Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts den Versand zweier Pakete mit GPS-Sendern in Deutschland in Auftrag gegeben und habe dabei wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.

Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit. Zwei weitere ukrainische Angeklagte, die die Pakete gepackt und aufgegeben hatten, sprach das Gericht frei. In Haft muss der Verurteilte nicht mehr, weil seine Haftzeit bereits mit der Dauer der Untersuchungshaft verbüßt ist.

In Deutschland und der Schweiz festgenommen

Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte.

Die Männer waren angeklagt, im März 2025 über einen ukrainischen Postdienst zwei Pakete mit GPS-Trackern in Richtung Ukraine verschickt zu haben. Den Auftrag hierzu sollte laut Generalbundesanwalt ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben – über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol. Damit sollten Routen und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausgeforscht werden.

Schon bei Vorbereitungen aufgeflogen

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen“.

Die drei Männer hätten zugesagt, die Pakete zu verschicken, lautete der Vorwurf weiter. Laut Anklage flogen sie aber bereits bei der Vorbereitung der Anschläge auf. Das Gericht konnte dagegen keine konkrete Planung für Sabotageakte feststellen.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.

Erinnerungen an andere Vorfälle

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.

Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem „hybriden“ Angriff „fremder Mächte“.

© dpa-infocom, dpa:260818-930-544535/5

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