05.03.2026 - 01:55 Uhr

US-Gericht: Unternehmen haben Anspruch auf Zoll-Rückzahlung

Der Supreme Court hat viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Nicht geurteilt hat er dabei über Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle. In New York gibt es dazu nun eine Entscheidung.

Vor dem Gericht für internationalen Handel in New York werden Fälle zu Rückerstattungen bereits gezahlter Zölle behandelt. (Archivbild) Bild: Mary Altaffer/AP/dpa
Vor dem Gericht für internationalen Handel in New York werden Fälle zu Rückerstattungen bereits gezahlter Zölle behandelt. (Archivbild)

Die US-Regierung hat im Rechtsstreit um ihre Zölle eine weitere Niederlage kassiert. Ein Richter am Gericht für internationalen Handel in New York entschied, dass Importeure Anspruch auf Rückzahlungen für bereits entrichtete Zölle haben, die das oberste US-Gericht jüngst für unrechtmäßig erklärt hatte. Kläger war in dem konkreten Fall ein Unternehmen aus dem Bundesstaat Tennessee. 

Unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 hatte Präsident Donald Trump seit Beginn seiner zweiten Amtszeit am Kongress vorbei Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhängt. Der Supreme Court erklärte diese Zölle in einer wegweisenden Entscheidung im vergangenen Monat für rechtswidrig. Das Gesetz erlaube es dem US-Präsidenten nicht, eigenständig Zölle zu verhängen, urteilten die Richterinnen und Richter. Ob die Regierung Zolleinnahmen an Importeure zurückzahlen muss, entschieden sie dabei nicht. 

Mehrere Unternehmen, wie beispielsweise auch der US-Logistikkonzern Fedex, hatten daraufhin beim Gericht für internationalen Handel in New York Klagen gegen die Regierung eingereicht, um eine Rückerstattung bereits gezahlter Zölle durchzusetzen. 

Bereits unmittelbar nach dem Urteil des Supreme Courts wurde mit einer Welle an Rückforderungen solcher Zölle gerechnet. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar. Das entspräche etwa 2,5 Prozent des US-Haushalts.

© dpa-infocom, dpa:260305-930-770345/1

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