18.08.2022 - 09:32 Uhr

Verfassungsbeschwerden gegen Masern-Impfpflicht erfolglos

Die Masern-Impfpflicht verstößt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied der Erste Senat am Donnerstag.

Mit einer Impfpflicht sollen Masern in Deutschland ausgerottet werden - ob diese jedoch verfassungskonform ist, klärt heute das Bundesverfassungsgericht. Bild: Marius Becker/dpa
Mit einer Impfpflicht sollen Masern in Deutschland ausgerottet werden - ob diese jedoch verfassungskonform ist, klärt heute das Bundesverfassungsgericht.

Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Bestätigung der Masern-Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht als "gute Nachricht für Eltern und Kinder" bezeichnet. "Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich - für die Erkrankten und ihr Umfeld", teilte der SPD-Politiker am Donnerstag in Berlin mit. Es sei deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen zu vermeiden. "Wer dort betreut oder unterrichtet wird und wer dort arbeitet, muss nachweislich vor einer Maserninfektion geschützt sein. Und für alle anderen ist die Masernimpfung ein Gebot der Vernunft."

Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn diese geimpft sind oder schon die Masern hatten. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Das Verfassungsgericht hatte am Vormittag bekanntgegeben, dass mehrere Klagen betroffener Familien zurückgewiesen wurden. Damit bleibt die Impfpflicht in Kraft. Sie gilt auch für Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünfte und Personal im Gesundheitsbereich.

 
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