Update 25.08.2026 - 11:47 Uhr

Versuchter Auftragsmord in Heilsbronn - BGH hebt Urteil auf

In einem Wohngebiet wird ein Manager niedergestochen. Der Täter ist bereits verurteilt. Doch nun muss der Fall neu verhandelt werden.

Ein versuchter Auftragsmord an einem Manager einer Sportmodemarke in einem Wohngebiet in Mittelfranken wird das Landgericht Ansbach erneut beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil aufgehoben. Das Landgericht hatte den Türken Ende 2025 zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatte dieser Revision eingelegt. 

Der damals 26-Jährige, der zuletzt im Breisgau gelebt hatte, hatte das Opfer laut dem Urteil im Februar 2025 morgens vor dessen Wohnung in Heilsbronn abgefangen und mit einem Messer gezielt in den Hals und in den Oberkörper gestochen. Beide Verletzungen waren lebensgefährlich. Der damals 40-Jährige konnte nach dem Angriff den Notruf mit seinem Handy wählen und gerettet werden. 

Fall geht ans Landgericht zurück

Beim Schuldspruch sei kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten zu erkennen, heißt es vom BGH. Medien hatten zuvor berichtet. Das oberste Gericht wies aber auf einen möglichen Rechtsfehler bei der Strafzumessung hin. Eine andere Strafkammer am Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln. 

Wann der neue Prozess beginnen wird, steht laut dem Landgericht noch nicht fest. „Da der Tathergang und dessen rechtliche Einordnung aufgrund des Schuldspruchs feststehen, wird keine umfangreiche neue Beweisaufnahme erfolgen“, erläuterte eine Sprecherin. 

Die Hintergründe des Auftragsmords blieben im Prozess bis zuletzt ungeklärt. Die Ermittler vermuteten, dass der Auftragsmord im Landkreis Ansbach mit der Arbeit des Opfers zusammenhing. Dieser war ein führender Manager einer angesagten Sportmodemarke in Ansbach, die unter anderem in der Türkei produziert und dort auch eine Zweigstelle hat.

50.000 Euro sollten der Täter und ein Komplize bekommen, der ihm bei der Tat und Flucht geholfen hatte. Nach dem Angriff floh der 26-Jährige über Frankreich nach Großbritannien. Dort nahm ihn die Polizei fest.

Entscheidung BGH

© dpa-infocom, dpa:260825-930-577955/2

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