15.05.2018 - 22:22 Uhr

Urteil zum Einsatz von Dashcams bei Unfällen: Videos als Beweis zulässig

Urteil zum Einsatz von Dashcams bei Unfällen - Dauerfilmen nicht erlaubt

Karlsruhe/Magdeburg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten - das verstößt gegen den Datenschutz. Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum Führerschein und zur Versicherung machen muss, urteilte am Dienstag der BGH in Karlsruhe.

Die Nutzung der Aufnahmen muss je nach Fall abgewogen werden (VI ZR 233/17). Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt. Verkehrsexperten, Polizei und Automobilclubs begrüßten deshalb zumeist das höchstrichterliche Machtwort. Versicherer und der IT-Branchenverband Bitkom bemängelten allerdings, dass die Situation für Autofahrer damit nicht eindeutig geregelt ist.

Vor dem BGH hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese. Weil die Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der BGH sieht dies anders. Er hob das Berufungsurteil auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück.

Obwohl die Aufnahmen des Klägers nicht erlaubt waren, überwiege in diesem Fall das Interesse an der Aufklärung des Unfalls. Und, so die höchsten deutschen Zivilrichter: "Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind." Anders als zum Beispiel in Russland fahren in Deutschland erst wenige Autofahrer mit den kleinen Kameras an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett herum. Doch Dashcams werden auch hierzulande immer beliebter. Seite 8

 
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