Am Rande einer Landtagssitzung erklärte CSU-Umweltsprecher Eric Beißwenger auf Anfrage, von der Staatsregierung werde "auf jeden Fall etwas kommen", egal ob das Volksbegehren durchgeht oder nicht. Nach Angaben von Hans Friedl (Freie Wähler) hat seine Fraktion Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) bereits damit beauftragt, einen alternativen Gesetzentwurf vorzubereiten. Glauber selbst kündigte im Landtag "umfassende Antworten" an. Die Trendwende beim Artenschwund müsse noch in dieser Legislaturperiode gelingen.
Beißwenger betonte, die Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt dürften nicht allein an die Landwirtschaft gerichtet sein. Diese trage zwar einen Teil zum Artenschwund bei, sei aber - anders als das Volksbegehren mutmaße - an der Entwicklung "nicht allein schuldig". Deshalb würden die Vorschläge der CSU auch weitergehend sein. Beißwenger nannte unter anderem die wachsende "Lichtverschmutzung", die die Insekten- und Vogelwelt störe, aber auch die Verantwortung von Gartenbesitzern und Verbrauchern. Das beginne bei insektenfreundlichen Gärten, betreffe die Urlaubsplanung, aber auch den täglichen Einkauf.
Glauber erinnerte daran, dass im Verlauf der vergangenen 25 Jahre die Zahl der Insekten um 75 Prozent zurückgegangen sei. "Das Artensterben hat eine Dramatik erreicht, die mit dieser Zahl dem letzten Zweifler vor Augen geführt wird", sagte Glauber im Landtag. Er kündigte einen "Aufbruch in die Artenvielfalt" an. Dazu wolle er Änderungen im bayerischen Naturschutzgesetz anstoßen. "Wir wollen gemeinsam einen großen Wurf schaffen", erklärte Glauber. Einzelheiten werde er erst nach Abschluss des Volksbegehrens am 13. Februar nennen. Klar sei aber, dass die Antworten nicht spalten dürften. Die Landwirte dürften nicht alleine für das Artensterben zur Verantwortung gezogen werden.
Nach Angaben der Initiatoren des Volksbegehrens wurden zur Halbzeit der Eintragungsfrist bereits deutlich mehr als die Hälfte der notwendigen knapp eine Million Unterschriften in den Rathäusern gesammelt. Bei einem Erfolg des Begehrens haben Staatsregierung und Landtagsmehrheit drei Möglichkeiten der Reaktion.
Sie könnten dem Entwurf einfach zustimmen und ihn eventuell durch einen eigenen Gesetzentwurf ergänzen. Ein Volksentscheid wäre damit nicht mehr erforderlich. Sie lehnen im Landtag den Begehrensentwurf ab, stellen aber dem Volksentscheid keine eigene Alternative zur Abstimmung, sondern versuchen, mit einer "Nein"-Kampagne den Entscheid scheitern zu lassen. Oder sie erarbeiten einen eigenen Gesetzentwurf für mehr Artenschutz. Laut Bayerischer Verfassung sind dafür nach Ablauf der Eintragungsfrist drei Monate Zeit. Nach spätestens drei Monaten käme es dann zum Volksentscheid.













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