Das Angebot eines gemeinsamen Gesprächs mit der Lehrerin, um die Vorwürfe zu entkräften, lehnte er mit Hinweis auf die Dienstaufsichtsbeschwerden ab. Auch Schulamt, Regierung und Ministerium äußerten sich nur zum Verfahren, nicht zu Inhalten. Im zweiten Schritt folgte ein mehrstündiges Gespräch mit den Eltern der betroffenen Kinder. Vier Elternteile legten besonnen ihre Sicht der Dinge dar. Dazu bestätigten weitere vier diese Sichtweise schriftlich. Auch die Kinder konnten befragt werden. Die Eltern sind sich darüber im Klaren, dass sie bei falschen Beschuldigungen zivilrechtlich belangt werden können. Sie legten Details offen, die ihren Kindern peinlich sein dürften, um sie künftig zu schützen.
Der vorläufige Tiefpunkt der behördlichen Kommunikationsstrategie: Der Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle verhängt einen Maulkorb über seine Behörde: Anstatt ruhig und sachlich aufzuklären, was in solchen Fällen getan werden kann, mauert auch die Behörde mit der zentralen Schulpsychologin.
Es ist die Aufgabe der Medien, Vorwürfe von öffentlichem Interesse zu hinterfragen. Erstklässler, die reihenweise psychosomatisch erkranken, sind allemal von öffentlichem Interesse. Die Verantwortlichen hatten Monate Zeit, sich mit den Vorwürfen der Eltern intern auseinanderzusetzen. Das haben sie versäumt und damit das Vertrauen der Eltern verspielt. Deshalb müssen sie sich jetzt öffentlich damit befassen.
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