Insgesamt rund 50 Kilogramm an erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpers stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember sicher. So hatten unter anderem zwei rumänische Staatsangehörige nach der Einreise aus Tschechin 22 Kilogramm Pyrotechnik im Gepäck. Der Polizei gegenüber gaben sie an, die Feuerwerkskörper gemeinsam in Tschechien erworben zu haben. Die Böller und Raketen wurden noch vor Ort durch die Fahnder der Bundespolizei sichergestellt.
Auch ein 22-jähriger Rumäne wird sein Silvesterfeuerwerk nicht wie geplant durchführen können. Er wurde in Waldsassen von Bundespolizeibeamten kontrolliert und muss nun für die Lagerung und Vernichtung von 22 Kilogramm erlaubnispflichtiger Pyrotechnik bezahlen. Gegen alle Beteiligten leitete die Bundespolizei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jahreswechsel informiert die Bundespolizeiinspektion Waidhaus:
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.
Auch zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
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