Weiden in der Oberpfalz
22.06.2018 - 09:51 Uhr

Bild mit Kindern durfte so erscheinen

Wenn die Zustimmung der Eltern vorliegt, darf ein Foto mit Kindern veröffentlicht werden.

(kan) An einem kürzlich in der Amberger Zeitung erschienenen Bild hat sich Leserin Marion G. gestört. Die Aufnahme zeigte unter anderem einige künftige Abc-Schützen. Die Amberger Tafel hatte diesen Kindern aus "bezugsberechtigten Familien" neue Schulranzen geschenkt. Dies war möglich geworden, weil sich dafür großzügige Spender gefunden hatten.

"Ich war erstaunt, dass auf dem Bild zu der begrüßenswerten Aktion die bedürftigen Kinder abgebildet sind", schrieb die Leserin. Ihre Meinung: "Es wurde den Kindern und deren Eltern meiner Ansicht kein Gefallen getan, dass durch das Foto für Mitschüler, Nachbarn und jedermann genau erkennbar ist, dass diese Kinder bedürftig sind." Vielleicht, so fügte Marion G. noch hinzu, sei die Veröffentlichung des Bildes sogar ein Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Als Leseranwalt antwortete ich Marion G.: "Ich kann Ihre Bedenken zerstreuen: Die Eltern der abgebildeten Kinder hatten das Fertigen einer solchen Aufnahme befürwortet." Die Eltern von etwa 15 Kindern hingegen, so informierte Tafel-Vorsitzender Bernhard Saurenbach auf Nachfrage, hätten keine Zustimmung gegeben.

Bei solchen Bildern in der Zeitung kann man in der Regel davon ausgehen, dass alle notwendigen Fragen im Vorfeld geklärt wurden. "Insofern liegt auch kein Verstoß gegen die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung vor", hielt ich abschließend noch fest.


 
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