Weiden in der Oberpfalz
16.04.2020 - 18:24 Uhr

Corona: Antworten auf Leserfragen [Teil 22]

Gibt es besondere Regeln bei einem Zahnarztbesuch und kann die bestandene Theorieprüfung verfallen?

Zahnärzte in der Region haben weiterhin geöffnet. Archivbild: Markus Scholz/dpa
Zahnärzte in der Region haben weiterhin geöffnet.

Zahnschmerzen bleiben auch in Coronazeiten nicht aus. Hier kommt der 22. Teil unserer Leserfragen-Serie.

Was ist bei einem Zahnarztbesuch zu beachten? Wie kann ich ein Rezept abholen und muss ich meine Karte mitbringen?

"Das wichtigste ist, dass die Patienten gesund sind und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot aufweisen", sagt Zahnarzt Dr.Franz-Gregor Schmid aus Kemnath. Die Zahnarztpraxen haben geöffnet, konzentrieren sich allerdings auf medizinisch wichtige Behandlungen. Kassenrezepte können in der Praxis persönlich oder von einem nahen Familienmitglied abgeholt werden. Die Karte der Krankenkasse muss, wie schon vor Corona, einmal im Quartal in der Praxis eingelesen werden. Für Patienten in häuslicher Quarantäne und bereits an Corona-Erkrankte gibt es Notfallpraxen. Diese Praxen können auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder beim Hauszahnarzt erfragt werden.

Gibt es eine Informationspflicht der Gesundheitsämter zur Nennung der Corona-Infizierten (nur Anzahl) auf Städte- und Gemeindeebene?

"Die Gesundheitsämter bzw. die Landratsämter sind nicht verpflichtet, die Anzahl der Infizierten auf Gemeindeebene zu veröffentlichen", erklärt die Pressestelle des Landratsamts Neustadt a. d. Waldnaab. Ausnahmen würden nur gemacht, wenn sich Brennpunkte, wie zum Beispiel in Mitterteich, entwickeln. Im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab verteilen sich die Zahlen relativ gleichmäßig, so dass es keinen Unterschied mache, wo man wohnt oder einkauft.

Mir ist in Amberg aufgefallen, dass die Bundeswehr Fahrschulstunden durchführt, privaten Fahrschulen das untersagt ist. Warum ist das erlaubt?

Die Kernaufgabe der Bundeswehr bleibt die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Da die Militärkraftfahrer überwiegend Zeitsoldaten sind, muss eine durchgängige Besetzung gewährleistet sein. "Aus diesem Grund fahren Fahrschulfahrzeuge der Bundeswehr, auch auf öffentlichen Straßen", erklärt die Bundeswehr in einer Pressemitteilung.

Wann darf mein Sohn wieder "Motorrad-Fahrstunden" nehmen? Er hat 2019 die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.

Für Fahrlehrer gilt laut dem Beschluss von Bund und Ländern vom 15. April, weiterhin ein Beschäftigungsverbot. Sie dürfen als Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich auch weiterhin nicht öffnen. Der Landesverband der Fahrlehrer (LBF) geht nicht davon aus, dass Fahrschulen vor dem 4. Mai öffnen dürfen. Bereits geleistete Fahrstunden verfallen nicht. Bei der theoretischen Prüfung ist das anderes. Wie die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände berichtet, wird die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Nun hat man anderthalb Jahre Zeit um nach der Theorie auch die praktische Prüfung zu meistern.

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