Weiden in der Oberpfalz
26.04.2020 - 17:38 Uhr

Corona-Leserfragen Teil 29: Keine "masked Singer"

Die Lockerungen zurück zur Normalität starten langsam. Aber viele Corona-Einschränkungen bestehen fort. Das zeigen die Antworten auf die Fragen unserer Leser.

Chorproben bleiben bis auf weiteres verboten - mit und ohne Maske. Bild: Fredrik von Erichsen
Chorproben bleiben bis auf weiteres verboten - mit und ohne Maske.

Dürfen Siedlergemeinschaften, wenn Hygienemaßnahmen und Abstände eingehalten werden, ihre Geräte verleihen?

Vermutlich ja. Der bayerische Verband Wohneigentum geht jedenfalls davon aus, dass ab Montag der Geräteverleih der Siedlergemeinschaften wieder möglich sein wird.

Wann dürfen Chöre wieder zusammen singen? Mit einer Maske könnten wir proben?

Bis vorerst 3. Mai gilt in Bayern weiterhin das Versammlungs- und Veranstaltungsverbot. Eine Chorprobe kann also auch mit Masken und Abstand mindestens noch eine Woche lang nicht stattfinden.

Ich möchte Anfang September mit dem Motorrad nach Bulgarien fahren. Werden die Grenzen wieder öffnen?

Wann und welche Grenzen wieder öffnen, lässt sich aktuell und wohl auch in nächster Zeit nicht sagen. Das hängt von der Entwicklung der Pandemie in Deutschland, aber auch in den anderen Ländern ab.

Dürfen auch Fußpfleger ab dem 4. Mai öffnen?

"Ab dem 4. Mai können Friseure und Fußpfleger ihre Geschäfte wieder aufsperren." Das schreibt das bayerische Innenministerium in seinem Newsletter vom 16. April. Ein wirksames Schutzkonzept ist hier aber besonders wichtig. Im Unterschied zur kosmetischen Fußpflege durften Podologen medizinisch erforderliche Behandlungen immer durchführen.

Ich bin Mitglied in einem Golfclub, wie verhält es sich mit dem bezahltem Jahresbeitrag?

Die meisten Mitglieder werden den Beitrag nicht zurückbekommen. Das meint der Deutsche Golf Verband. Viele Golfclubs gelten als Verein. Das bedeutet, dass gezahlte Beiträge weder zurückgefordert noch seitens des Vereins rückerstattet werden können. Der Mitgliedsbeitrag diene dazu, dass der Verein seine Aufgaben erfüllen und somit im Interesse sämtlicher Mitglieder handeln könne. Wenn überhaupt, käme nur eine anteilige Beitragsrückerstattung in Betracht, weil die Schließung durch die Behörden nur temporär ist. Am besten ist es, beim eigenen Golfclub anzufragen. Nutzen darf man die Plätze in den kommenden Tagen weiterhin nicht. Noch mindestens bis Anfang Mai gilt, dass Sportanlagen - also auch Golfplätze - gesperrt sind.

Darf ich ein Möbelstück in meine Zweitwohnung fahren?

Fahrten zum Zweitwohnsitz sind nicht generell untersagt. Allerdings sollte man sich bei solchen Aktionen immer die Frage stellen, ob die Fahrt dorthin zwingend notwendig ist. Begleiten dürfen Sie, laut Innenministerium, aber lediglich Angehörige des eigenen Hausstands. Haushaltsfremde Personen wie Verwandte, Nachbarn und Freunde dürfen nicht mitfahren.

Deutschland und die Welt05.05.2020
 
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