Vor Richter Thomas Hys stapeln sich elf Aktenberge. Mini-Dolomiten aus Papier. Er seufzt. "Früher haben die Eltern gesagt: Studier', dann musst nicht am Fließband arbeiten." Dann kam der Dieselskandal. Am Dienstag verhandelt der Vorsitzende der Zivilkammer elf Mal wechselweise gegen Volkswagen oder VW-Händler.
Beginn 9.30 Uhr. Es geht Schlag auf Schlag. Alle 30 Minuten kommt ein anderer Autobesitzer zur Tür herein. Lustig: Weil die Anwälte immer mal wieder die gleichen sind, gehen sie wie durch eine Drehtür rein und raus. Der Weidener Rechtsanwalt Ulrich Schlamminger vertritt in mehreren Verfahren einen beklagten Weidener Autohändler. Kollege Gilbert Toepffer ist im Auftrag einer Wolfsburger Kanzlei für die Volkswagen AG nach Weiden angereist. Er bleibt den ganzen Tag. Nur selten kommt ihm ein Lächeln aus.
Die Klagen, die jetzt - Januar 2019 - verhandelt werden, stammen aus dem Jahr 2017. Man kann sich ausrechnen, wann die Klagen dran sind, die im Dezember wie eine Lawine über das Gericht hereinbrachen. Richter Hys rechnet. Eine Klage hat durchschnittlich 500 Seiten. Das ergibt für den Gerichtsstandort Weiden 150 000 Seiten. Am Oberlandesgericht Nürnberg - der zweiten Instanz für Mittelfranken und die Oberpfalz - dürften es zehn Mal so viele sein. "Der Senat hätte 1,5 Millionen Seiten durchzuarbeiten." Und wenn man ausrechne, wie lange man braucht, um eine Seite zu lesen...
Stillschweigen über Deals
Wobei: Das OLG kann sich die Mühe eigentlich sparen. Denn zur Berufungsverhandlung kommt es ja eigentlich nie. Meist fädelt VW in letzter Minute außergerichtliche Einigungen ein und vermeidet so höchstrichterliche Urteile. Kurz vor Weihnachten nahm ein Verbraucher eine VW-Klage zurück, über die erstmals der Bundesgerichtshof entscheiden sollte. Was im Hintergrund läuft? Die Öffentlichkeit erfährt's nicht. Mit den Kunden wird Stillschweigen vereinbart. Zahlreiche Einigungen sollen zustande gekommen sein, indem beim Kauf eines neuen Fahrzeugs der VW-Gruppe der Streitwagen großzügig verrechnet wurde.
Die Schlacht wird also weiterhin an der Basis ausgetragen. Die Republik hinauf und hinunter quälen sich die Landrichter durch Schriftsatz-Dolomiten. "Das ist rechtlich ziemlich kompliziert", sagt Hys. Jeder Fall ist anders. Es gibt die unterschiedlichsten Urteile. "Selbst innerhalb des Landgerichts Weiden." Ein paar einheitliche Auffassungen haben sich durchgesetzt: Der Händler - selbst irgendwie Opfer - wird geschont, er muss sich keine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" anlasten lassen. Und: Das Update zählt nicht. Es wird den Kunden zugestanden, kein Vertrauen in die Nachbesserung zu haben, da ihm schon einmal manipulierte Software angedreht wurde". Der Dienstag wird zum Panoptikum der Klagevarianten. Da wäre das Modell "Glücksritter": Der Fahrer eines zehn Jahre alten Audis mit 130 000 Kilometern auf dem Buckel klagt. "Was will der eigentlich?", fragt VW-Anwalt Toepffer. Die unterbevollmächtigte Klagevertreterin zuckt die Schultern. "Keine Ahnung." Ist er vergleichsbereit? "Weiß ich nicht."
Oder das Modell "Spätkäufer", also Kunden, die nach dem Aufploppen des Skandals einen Schummel-Diesel erwarben. In diesem Fall kaufte ein Transportunternehmer aus dem Landkreis Neustadt/WN im Februar 2016 einen Audi A 1 bei einem "namhaften Händler". Hätte er wissen müssen, was er sich da einhandelt? Der VW-Anwalt sagt Ja: "Zu diesem Zeitpunkt war schon alles offenkundig." "Keinesfalls" werde sich VW bei "Spätkäufen" vergleichen. Der Landkreisbürger ärgert sich sehr. Wenn er das hätte wissen müssen, dann wohl auch der Händler: "Dann sollen sie aufs Preisetikett draufschreiben: Der Motor dieses Autos ist manipuliert."
Oder diese Variante:. Der Kunde hat im April 2015 für 22700 Euro einen Caddy gekauft. Fünf Monate später kam der Diesel-Skandal. Er will einen neuen Caddy, ohne die Betrugssoftware. Auch er fährt an die Wand, sprich: den VW-Anwalt, der sich schnell selbst zum Beistand des Händler-Anwalts ernennt. Der Caddy werde in der Form gar nicht mehr gebaut, argumentiert Toepffer. "Dieser Kläger will ein Auto aus der aktuellen Serienproduktion: Aber das ist ein Aliud - etwas anderes." Der Kunde ist sauer: "Freilich ist das Fahrzeug inzwischen drei Jahre alt, die Klage läuft ja schon lange." Seine Anwältin springt ihm bei: "Ob der Caddy blau, grün, weiß oder an den Ecken gerundet ist, ist doch nicht entscheidend."
Der "Update-Rebell"
Oder der "Update-Rebell". Es klagt der Besitzer eines Passats, acht Jahre alt, 195 400 Kilometer. Er hat das Software-Update verweigert. Jetzt sitzt ihm das Landratsamt Tirschenreuth mit einem Fahrverbot im Nacken. Eine Lösung muss her, gern auch ein Gebrauchtwagen. VW-Anwalt Toepffer will ausdrücklich "kein Vergleichangebot machen": "Aber ich notiere mir mal Ihre Vorstellungen."
Es wird Mittag. Keine Pause. Die Diesel-Diät. 12 Uhr, ein Audi. 12.30, ein Seat. 12.45, ein Golf. Der letzte Termin ist um 15.30 Uhr. Der Berg wandert Stapel für Stapel von Ost nach West, in den Sonnenuntergang. Kein einziger Vergleich kommt zustande. In allen Fällen wird der Richter in einigen Wochen seine Urteile verkünden - außer, man einigt sich "off the records".













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