Weiden in der Oberpfalz
13.03.2019 - 15:36 Uhr

Missbrauch: dritte Verhandlung gegen Arzt

Die Revision war erfolgreich. Ein drittes Mal muss am Landgericht Magdeburg gegen einen ehemaligen Oberarzt aus Weiden verhandelt werden. Sein Verteidiger hält inzwischen Bewährung für möglich.

Das Verfahren gegen einen Arzt aus Weiden, der in Sachsen-Anhalt ein 13-jähriges Mädchen missbraucht hat, geht in die mittlerweile dritte Runde. Bild: exb
Das Verfahren gegen einen Arzt aus Weiden, der in Sachsen-Anhalt ein 13-jähriges Mädchen missbraucht hat, geht in die mittlerweile dritte Runde.

Zum dritten Mal muss in Sachsen-Anhalt gegen einen Weidener Arzt verhandelt werden, der sich des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat. Seine Strafe schmilzt dahin. Der Mediziner war 2016 in erster Instanz zu 3 Jahren 3 Monaten Haft, 2017 in der Berufung zu 2 Jahren 9 Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt muss das Landgericht Magdeburg noch einmal entscheiden, weil der Revision stattgegeben wurde. Termin ist am 7. Mai.

Der ehemalige Oberarzt der Kliniken Nordoberpfalz hatte schon in erster Instanz vor dem Amtsgericht Wernigerode gestanden, ein 13-jähriges Mädchen in Quedlinburg sexuell missbraucht zu haben. 2013 hatte er sich per Skype zugeschaltet, als das Kind einen 69-jährigen Pädophilen aus Bremerhaven in einer Wernigeroder Wohnung befriedigen musste. Der Mediziner befand sich im Bereitschaftszimmer des Krankenhauses Tirschenreuth und sah auf seinem Smartphone zu.

Der inzwischen 57-Jährige gab auch zu, 2014 zwei Mal selbst nach Sachsen-Anhalt gefahren zu sein, wo das Kind an ihm und dem Bremerhavener sexuelle Handlungen vornehmen musste. Das Mädchen war seit seinem zehnten Lebensjahr von der Mutter für Geld angeboten worden.

Verteidiger Rouven Colbatz hält es für durchaus realistisch, dass sich das Strafmaß im Mai auf unter zwei Jahre bewegt. Damit wäre Bewährung möglich. Colbatz führt die lange Verfahrensdauer ins Feld. Zudem fällt ein Delikt weg: Das Zuschauen beim Missbrauch via Skype war zum Zeitpunkt der Tat 2013 noch nicht strafbar, wenn das Video nicht gespeichert wurde. Der "Bezug kinderpornografischer Schriften mittels Telemedium" wurde erst 2015 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Colbatz: "Es wird noch einmal spannend."

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte die Bayerische Landesärztekammer und die Regierung von Oberbayern als zentrale Approbationsstelle über den Missbrauch informiert. Die Regierung von Oberbayern hatte daraufhin dem Arzt im Oktober 2016 vorübergehend die Zulassung entziehen wollen. Der Mediziner klagte beim Verwaltungsgericht Regensburg, was aufschiebende Wirkung hatte. Die Entscheidung über seine Zulassung ruht bis zu einem rechtskräftigen Urteil, zu dem es nun im Mai endlich kommen könnte.

Weder die Landesärztekammer, noch die Regierung von Oberbayern hatten den Arbeitgeber informiert. Die Kliniken Nordoberpfalz erfuhren am Tag nach der Berufung, am 23. November 2017, durch einen Hinweis von Oberpfalz-Medien von dem Urteil und trennten sich von dem Oberarzt, der inzwischen in der Notaufnahme tätig war.

 
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