Rentenberater klingt nach Seniorenbetreuer. Genau von diesem Image wollen Anton Mühlhölzl, Ausbilder bei der Deutschen Rentenversicherung Südbayern, und DGB-Regionalchef Peter Hofmann weg: "Die Höhe der Rente entscheidet sich bei der ersten Lehrstelle", sagt Hofmann.
Sie wollen ihre Botschaft möglichst breit streuen. Deshalb bildet Anton Mühlhölzl, Leiter der Betreuungsstelle für 90 Versichertenberater in Oberbayern, der Oberpfalz und Niederbayern regelmäßig Multiplikatoren wie Weidens DGB-Regionssekretär Peter Hofmann oder Petr Arnican, den DGB-Botschafter für rund 30 000 tschechische Arbeitnehmer in Bayern, fort.
"Wir Hauptamtlichen haben ein drei jähriges FH-Studium absolviert", erklärt der Rentenprofi. Die ehrenamtlichen Rentenberater wie Hofmann und Arnican hält er mit regelmäßigen Schulungsmaßnahmen auf dem Laufenden: "Es gibt laufend gesetzliche Änderungen und die Anhebungszeiten verändern sich", sagt Mühlhölzl. "Am meisten nimmt man bei der Besprechung von Einzelfällen mit", erklärt er seine Methode.
"Wir sind die Multiplikatoren", ergänzt Hofmann, der das erworbene Renten-Wissen bei Blockseminaren an der kritischen Akademie in Innzell an Betriebsräte bundesweit weitergibt: "Vier Wochen im Jahr, immer eine Woche." Neu sei, dass man tief ins Rentenrecht einsteige. "Da geht's um Schicksale", weiß Hofmann, "der Betriebsrat ist eine Vertrauensperson, wenn ein Schwerbehinderter zu ihm kommt, muss der sich darauf verlassen können, dass er sich auch im Detail auskennt."
Etwa damit, dass der Betroffene bei Rentenbeginn den Status als Schwerbehinderter haben muss: "Es ist schon passiert, dass sich einer überreden ließ, noch ein halbes Jahr weiter zu machen", nennt Mühlhölzl ein Fallbeispiel. "Seine Schwerbehinderung lief aus, und er musste zwei Jahre länger arbeiten oder hohe Abschläge in Kauf nehmen." Gewerkschafter Hofmann betont, dass man gar nicht früh genug damit anfangen kann, seine Rente in den Blick zu nehmen: "Bei meinem Vortrag an der OTH war der Hörsaal voll", freut er sich über das studentische Interesse.
Denn bereits beim Nebenjob kann man viel falsch machen: "Wenn ein Student im Schnitt 175 Euro im Monat verdient, kostet ihn der Rentenbeitrag gerade mal 6,30 Euro, 15 Prozent muss der Arbeitgeber bezahlen." Viele machten den Fehler, vor Jobantritt eine Beitragsbefreiung zu unterschreiben - so kommt man niemals auf die volle Beitragszeit."
Deshalb beginnt Hofmann demnächst in 40 Klassen der Europa-Berufsschule Weiden je eine Stunde in Sozialkunde über den Aufbau der Deutschen Rente zu referieren: "Am ersten Arbeitstag werden die Weichen für die Rentenhöhe gestellt", plädiert er an die Jugendlichen, "nur hochqualifizierte Berufe garantieren auch im Alter einen Lebensstandard über dem Existenzminimum."
Wissen deutsche Arbeitnehmer noch so là là, wie das Rentensystem funktioniert, ist vielen Tschechen, die in Bayern arbeiten, noch nicht einmal bewusst, dass sie hier einen Rentenanspruch haben – schon gar nicht ab wann oder wie viel. „Viele denken“, stellt Petr Arnican richtig, „die Anwartschaft beginnt erst nach fünf Jahren, das ist zwischenstaatlich aber anders geregelt.“ Es gelte genauso, wenn ein Grenzgänger ein Jahr in Deutschland und vier Jahre in Tschechien gearbeitet habe. „Dann hat er eine Anwartschaft. Auch Zeiten unter einem Jahr sind nicht verloren, die übernimmt dann die tschechische Rentenversicherung.“ Seit Arnican im Juli mit seiner neuen Beraterfunktion richtig losgelegt hat, konnte er bereits 500 Landsleute aufklären. Und auch er steckt bereits tief in der Materie. „In einem Fall fehlten zwei Monate“, erzählt er, „da brauchte sich der Betroffene in Deutschland nur an zwei Tagen in zwei Monaten beschäftigen lassen, um die Fehlzeiten zu kompensieren.“ Und gerade für Tschechen, bei denen die Durchschnittsrente ich immer bei mageren 500 Euro liegt, zählt jeder Tag. „Meine Mutter bekommt 450 Euro, mein Vater 600“, erzählt Arnican, „davon kannst du nicht leben, die gehen beide arbeiten.“
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