Insgesamt rund 220 Kilogramm Marihuana soll ein 35- jähriger Mann in den Jahren 2014 bis 2017 nach Deutschland hat bringen lassen. Dies wirft ihm Staatsanwalt Marco Heß vor. Am Freitag begann der Prozess vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Weiden. Neun Verhandlungstage sind vorgesehen.
Der Mann mit serbischer und ungarischer Staatsangehörigkeit soll damals zwei Männer beauftragt haben, im Hohlraum der Seitenschweller und im Tank eines Opel Meriva und eines Seat Cordoba 23 Mal Rauschgiftmengen zwischen fünf und 20 Kilo an verschiedene Orte in Deutschland zu liefern, darunter auch Weiden.
Kurier im Zeugenschutzprogramm
Aufgeflogen war die Sache, als an der Grenze bei Passau einer seiner mutmaßlichen Kuriere geschnappt wurde. Dieser packte aus und befindet sich seither im Zeugenschutzprogramm.
Der Angeklagte machte zu Prozessbeginn keine Angaben. In einem langen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen gaben die beiden Verteidiger Dzevdet Fetahi (Berlin) und Barbara Dubik (Nürnberg) zu verstehen, dass Probleme in der Familie ihres Mandanten der Grund für Falschbelastungen gewesen sein könnten. Eventuell kämen andere Auftraggeber für die Rauschgiftfahrten infrage.
Zwischen 8 und 13 Jahren Haft
Für die Staatsanwaltschaft wäre eine gewisse Mitarbeit des Angeklagten bei der Aufklärung - besonders in der Max- Reger-Stadt - hilfreich. Für ein Geständnis und Aufklärungshilfe stellte man ihm eine Strafe von acht bis neun Jahren in Aussicht. Staatsanwalt Heß hatte gegenüber dem früheren Rechtsbeistand des ledigen Vaters von drei Kindern schon angedeutet, dass es ohne Geständnis 12 bis 13 Jahre werden könnten. Der Mann ist bisher nicht vorbestraft.
Am kommenden Dienstag um 9 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt.
Drogenschmuggel
In Deutschland ist Drogenschmuggel ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und somit eine Straftat. § 29 BtMG stellt die Einfuhr von Drogen unter Strafe. Für den organisierten Drogenschmuggel enthält § 30 BtMG eine Strafverschärfung für die Fälle, in denen die Taten als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig begangen werden.
- In Deutschland ist Drogenschmuggel ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und somit eine Straftat.
- Paragraf 29 des BtMG stellt die Einfuhr von Drogen unter Strafe.
- Für den organisierten Drogenschmuggel enthält Paragraf 30 BtMG eine Strafverschärfung für die Fälle, in denen die Taten als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig begangen werden.
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