Der Bezirk des Landgerichts Weiden umfasst die Landkreise Neustadt an der Waldnaab und Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt Weiden. Damit ist das Landgericht für eine Fläche von 2.582 Quadratkilometer mit rund 220.000 Einwohnern zuständig. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern. Landgerichtspräsident ist der 61-jährige Waldsassener Gerhard Heindl. Das Gericht befindet sich in der Ledererstraße 9. In dem Gebäude sind auch die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Arbeitsgericht untergebracht. Sowohl Zivilsachen als auch Strafsachen fallen in die Zuständigkeit des Landgerichts Weiden. Zweitinstanzlich fungiert es als Berufungsinstanz und Beschwerdeinstanz in Zivilsachen und Strafsachen, die erstinstanzlich vor dem Amtsgericht verhandelt wurden. Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst. Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind.