Weiden in der Oberpfalz
04.12.2025 - 18:30 Uhr
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Champagner-Prozess in Weiden: Angeklagter gibt Einblick in exzessives Leben

Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht wurde die Anklage gegen einen 46-jährigen Niederländer verlesen. Er muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Dazu hatten er selbst sowie sein Verteidiger einiges zu sagen.

Von Stefanie Kraus, Leon Karwath und Maximilian Hohlheimer

Tag 1 im Prozess um einen tödlichen Schluck aus einer vermeintlichen Champagnerflasche: Seit Donnerstag muss sich ein 46-jähriger Mann aus den Niederlanden deswegen vor dem Landgericht Weiden verantworten. Angeklagt ist er wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen. Die Tatvorwürfe stehen im Kontext mit einer verhängnisvollen Nacht im Februar 2022. In einem Lokal in der Weidener Innenstadt wurde eine vermeintliche Flasche Champagner an eine Freundesgruppe ausgeschenkt, die tatsächlich hochkonzentriertes MDMA enthielt. Sieben Personen wurden verletzt, ein Mann aus Pfreimd starb.

Wie bereits vor Prozessbeginn absehbar war, war das Interesse am Auftakt vor der Ersten Strafkammer groß. Im Zuschauerraum des Gerichtssaals gab es zum Start um 13.30 Uhr keinen freien Stuhl, zeitweise drängten sich die Medienvertreter vor den Absperrungen im Gebäude hin und her. Am Ende dauerte der erste Verhandlungstag rund vier Stunden, die maßgeblich von dem Eröffnungsstatement der Verteidigung und der – teils weitschweifigen – Einlassung des Angeklagten geprägt waren. Der 46-jährige Eisdielenbesitzer zeigte sich ungewöhnlich auskunftsfreudig gegenüber der Kammer.

Doch zunächst ging es bei der Verlesung der Anklage um den mutmaßlichen Tatkomplex und vor allem die mögliche Rolle des 46-Jährigen darin. Ungefähr vier Jahre vor dem Vorfall im Februar 2022 in Weiden soll sich der Angeklagte laut Staatsanwalt Dr. Christoph-Alexander May mit mindestens zwei weiteren Personen zu einer kriminellen Bande zusammengeschlossen haben, um Drogen in einem Labor in Arnheim (Niederlande) zu produzieren und diese weiterzuverkaufen. Die Gruppe soll sich vor allem auf MDMA spezialisiert haben, den Wirkstoff der Partydroge Ecstasy. Innerhalb der Gruppe habe der 46-Jährige als „Logistiker“ fungiert und soll damit für die Lagerung und den Versand der Drogen verantwortlich gewesen sein, heißt es in der Anklage.

Flaschen über Internetplattform verkauft

Um das MDMA unerkannt zu schmuggeln, soll die Bande es in flüssiger und hochkonzentrierter Form in entleerte Drei-Liter-Champagnerflaschen gefüllt haben. Im Herbst 2019 soll der 46-Jährige mindestens 20 dieser präparierten Flaschen in eine angemietete Lagerbox in einer Firma in Arnheim gebracht haben, um diese dort für den Weiterverkauf zu bunkern, so die Staatsanwaltschaft. Was der Angeklagte wohl nicht kommen sah: Der neue Betreiber der Firma, der die Lagerboxen vermietet hatte, soll die mit Drogen befüllten Flaschen entnommen haben – und zwar nur wenige Tage, nachdem der 46-Jährige sie dort platziert haben soll.

Der neue Betreiber der Firma habe die Flaschen anschließend über eine Internetplattform an verschiedene Abnehmer verkauft. Dabei sei laut Anklage nicht ersichtlich gewesen, dass die Flaschen Drogen statt Champagner enthalten würden. So gelangten die mit MDMA präparierten Flaschen offenbar versehentlich in den Warenkreislauf – und am Ende über viele Umwege in das Weidener Lokal.

Die Staatsanwaltschaft macht den angeklagten Niederländer allerdings nicht nur für seine mutmaßliche Rolle im Kontext mit der Herstellung und dem Verkauf der Drogen verantwortlich, sondern auch für die verheerenden Folgen des Abends in Weiden. Durch Fahrlässigkeit soll der Angeklagte den Tod des 52-Jährigen aus Pfreimd verursacht und sieben weitere Personen verletzt haben, sagte May.

Deutliches Statement zu Beginn

Der Verteidiger des 46-Jährigen, Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens, widerspricht der Sicht der Staatsanwaltschaft auf die Verantwortlichkeit des Angeklagten in diesem und allen anderen Punkten vehement. Zum Auftakt am Donnerstag gab er ein Eröffnungsstatement ab. Stevens sprach darin von einem „tragischen und sinnlosen Todesfall“, der allen Beteiligten leid tue. Bei allem Mitgefühl dürfe man jedoch nicht jemanden bestrafen, „nur weil man einen Schuldigen sucht“.

Weiter argumentierte Stevens, dass die Causa Champagner seiner Ansicht nach überhaupt nicht in Deutschland verhandelt werden dürfe. „Der Fall gehört in die Niederlande – dort befinden sich sowohl die Zeugen als auch die Beweismittel“, erklärte er in seinem Statement. Zudem sei ein kostenintensives Verfahren für eine im Kern niederländische Straftat dem deutschen Steuerzahler nur schwer zu vermitteln. Er appellierte an das Gericht: „Hier sitzt ohnehin der Falsche auf der Anklagebank.“ Zum Abschluss warf Stevens der Staatsanwaltschaft vor, „um jeden Preis einen Angeklagten präsentieren zu wollen“.

Doch nicht nur der Verteidiger, auch der Angeklagte selbst äußerte sich umfassend am ersten Prozesstag. Dabei machte er aus seinem Bezug zu Drogen keinen Hehl: „Ich bin ein Party-Typ, ich kaufe auch Drogen“, sagte er. Lange Jahre sei er in der Party- und Clubszene aktiv gewesen, später habe er sich auch mit Coffeeshops beschäftigt und Hanfsamen in Thailand verkauft. Das Geschäft laufe heute noch, er halte jedoch nur noch 16 Prozent der Anteile.

Drogenfestival veranstaltet

Staatsanwalt May fragte ihn konkret: „Vermitteln Sie den Verkauf von Drogen?“ Der Angeklagte bejahte dies. „Einzelheiten finden Sie in meinem Telefon. In den letzten Jahren vielleicht fünfmal. Zum Beispiel auf Ibiza, da mache ich ‚Party-Hard‘. Wenn Freunde aus Asien kommen und etwas nehmen wollen, dann helfe ich“, erklärte er. Auch will er ein Festival mit 15.000 Besuchern veranstaltet haben, auf dem es gängig sei, dass Drogen konsumiert werden. Danach kreiste die Einlassung lange Zeit um einen Hauptbelastungszeugen und das mögliche Depot in Arnheim.

Am Ende schien die Kammer mit dem Verlauf des ersten Prozesstages zufrieden. „Wir sind heute weiter gekommen, als wir gedacht haben“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Werner. Der für den kommenden Donnerstag geplante Termin, der auch für eine mögliche Einlassung des Angeklagten reserviert war, wurde abgesagt. Fortgesetzt wird die Verhandlung nun am Freitag, 12. Dezember.

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