Von 39,77 auf 72,53 – die Stadt Weiden verwandelte sich quasi über Nacht in ein Corona-Risikogebiet, in dem sie den Grenzwert von 50 auf einen Schlag riss. Sofort traten Maßnahmen des Gesundheitsamtes in Kraft. Nicht immer sind die Vorgaben für jeden eindeutig. Hier beantwortet Oberpfalz-Medien Fragen zur aktuellen Situation.
Gilt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone auch für Radfahrer?
Die Pressesprecherin der Stadt Weiden, Roswitha Ruidisch, teilte auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien mit, dass für Radfahrer in der Fußgängerzone keine Maskenpflicht gilt, "wenn sie sich auf dem Fahrrad fahrend fortbewegen". Schiebt ein Radfahrer sein Rad, muss er auch eine Maske tragen.
Wie erkenne ich als Auswärtiger wo die Maskenpflicht gilt?
Nach Auskunft von Pressesprecherin Roswitha Ruidisch werden die Bürger über die Medien und eine in Auftrag gegebene Beschilderung über die Zonen der Maskenpflicht informiert.
Kann ich als Auswärtiger noch nach Weiden fahren?
Das ist erlaubt. Auswärtige sollten sich über die Folgen eines Besuchs im Risikogebiet aber bewusst sein, wenn sie beabsichtigen in den nächsten zwei Wochen Urlaub in einem anderen Bundesland zu machen. Wie der Amberger Rechtsanwalt Martin Asmus bereits vergangene Woche bekräftigte, reicht ein Aufenthalt im Risikogebiet aus, um bei einem geplanten Urlaub außerhalb Bayerns einen Coronatest machen zu müssen. Das gilt auch für Berufspendler. Wohnt man zwar in einem Nicht-Risikogebiet, arbeitet aber beispielsweise in Weiden, gilt ein Beherbergungsverbot im Urlaubszielort auch für den Pendler. Entscheidend sei nicht, wo jemand wohnt, sondern, ob er sich in einem Risikogebiet aufgehalten habe.
Sind Maßnahmen wie die Maskenpflicht in der Fußgängerzone auch auf andere Städte in der Oberpfalz übertragbar?
Die Maßnahmen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind auch für andere Städte in der Oberpfalz denkbar. Dies bestätigte Pressesprecherin Susanne Schwab für die Stadt Amberg. Überschreitet also die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 50 in einem Gebiet, sieht die Verordnung unter anderem eine Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen und das Verbot von Alkoholkonsum außerhalb der Gastronomien auf gut besuchten Plätzen – wie der Innenstadt – vor. Genau wie in Weiden könnten diese Beschränkungen dann also auch in anderen Städten oder Landkreisen in der Oberpfalz in Kraft treten.
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