Im Prozess um die Vergewaltigung einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken werden am Mittwoch (9.00 Uhr) die Plädoyers gesprochen. Da ein Teil des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, werden die Plädoyers nicht öffentlich gehalten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der 26 Jahre alte Angeklagte soll das Mädchen in dem Heim in Wunsiedel in der Nacht auf den 4. April 2023 vergewaltigt haben. Die Zehnjährige war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Heims gefunden worden. Ein damals Elfjähriger soll das Mädchen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben. Der Angeklagte hatte das Heim nach Überzeugung der Ermittler zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen. Er ist deshalb wegen Vergewaltigung angeklagt, nicht aber wegen eines Tötungsdelikts.
Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte in einer Erklärung seines Verteidigers eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Angeklagte erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert.
Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der Deutsche gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.
Der Junge kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht belangt werden. Er ist wie auch die Eltern des getöteten Mädchens Nebenkläger in dem Verfahren. Ein Urteil soll am 20. März verkündet werden.
© dpa-infocom, dpa:240305-99-229502/2
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