Der Irchenriether Rathauschef sieht durchaus Chancen, aus dem anstehenden Normenkontrollverfahren als Sieger hervorzugehen. Zunächst aber hatten die Münchner Richter in einer Eilentscheidung einem Landwirt recht gegeben, der sich gegen das 37 Parzellen große Baugebiet wehrt. Sie haben in ihrem Beschluss vor allem den Bau-Paragrafen 13 b kassiert, den die Gemeinde gezogen hatte. Er sieht ein vereinfachtes Verfahren bei Bebauungsplänen an Ortsrändern vor.
Was Hammer optimistisch stimmt, ist ein anderer Aspekt in der 30-seitigen Begründung, die den Oberpfalz-Medien vorliegt. "Der Senat stuft die Erwägung, dass eine Geruchshäufigkeit von 12 Prozent im Bereich der Baufenster im südlichen Bereich des Plangebiets zumutbar sei ... nicht als abwägungsfehlerhaft ein."
Somit habe der Gemeinderat richtig entschieden, als er die Geruchsimmissionswerte im südwestlichen Teil des Baugebiets für vertretbar erachtet habe. Die Geruchs-Immissionsrichtlinie mit der schönen Abkürzung "Girl" sehe sogar bis zu 15 Prozent im Übergang zu Außengebieten vor. Hammer: "Das gibt uns Leitlinien für die Planung vor." Er glaubt, dass nicht einmal 3 der 37 Parzellen gestrichen werden müssen, um in Sachen Immissionen die nötigen Abstände einzuhalten. Diesen Kompromiss hatte das Landratsamt vorgeschlagen. Das nähere Vorgehen will Hammer mit seinen Gemeinderäten besprechen. Die nächste Sitzung soll Ende des Monats sein. Sie dürfte spannend werden.













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