Generell sollte der Abstand von Gebäude zu Gebäude mindestens zehn Meter betragen. Besonders bei älteren Gehöften sollte man über Brandschutzmauern nachdenken. Die Versicherungssumme bei der Inventarversicherung werde meist unterschätzt, so Ram. Dies zeigte BBV-Obmann Ely Eibisch an einem Beispiel aus dem östlichen Landkreis. "Die Inventarversicherungssumme regelmäßig abzugleichen ist meist besser, als eine zusätzliche Glasversicherung", so Ram. Der Beitrag sei dort meist besser aufgehoben.
Nur eine Toleranz von rund fünf Prozent bestehe bei der Angabe der landwirtschaftlichen Flächen für die Betriebshaftpflicht. Durch gepachtete Flächen sei diese Grenze schnell überschritten. Auch die Menge an Treibstoffen, Ölen und Gülle, müsse man genau angeben. Große Versicherungsprobleme gebe es oft, wenn ein Nebengewerbe auf einem Gehöft einen Schaden verursacht. "Da muss alles genau niedergeschrieben sein, welche Versicherung wofür aufkommt." Soll eine Photovoltaikanlage betrieben werden, sei der Standort gut zu überlegen. "Da macht es für die Versicherung einen Unterschied, ob es sich um Eigennutzung oder ein Gewerbe handelt."
Welche Maschinen über die Haftpflicht versichert sind, müsse überprüft werden, hob Ram hervor. Dieser Punkt sorgte für Gesprächsstoff unter den Bauern. "Der Futtermischwagen wird als Sonderkraftfahrzeug und nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine gewertet." Wird ein Fahrzeug als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" geführt, so darf sie nicht schneller als 20 Stundenkilometer laufen. Der Versicherungsexperte ging auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, diverse Pflege- und Zusatzversicherungen ein.
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