Die zur Debatte stehenden Ereignisse geschahen allesamt 2015. Damals begannen sich die Mühlen der Justiz zu drehen und sie rotieren bis heute. In der Rolle des Beschuldigten sieht sich ein 37-Jähriger. Vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts sagt der Mann, er sei sich keiner Schuld bewusst. Doch es gibt vieles, das dagegen spricht. Das Verfahren beinhaltet vier Anklageschriften. Es geht um Streitereien in einer Amberger Ausländerunterkunft, bei denen der Mann mit dem Rohr eines Staubsaugers auf einen Mitbewohner eingeschlagen haben soll. Später gab es bei der Polizei Zoff. Er randalierte offenbar, leistete erheblichen Widerstand. "Habe ich vergessen", sagt er. Auch die Drohung, er werde "alle töten." Es gab aber auch noch drei Ladendiebstähle. Auch die will der Beschuldigte nicht begangen haben. Es existieren aber Protokolle. Vor dem Amtsgericht fanden später zwei Verhandlungen statt. Dabei bekam der 37-Jährige insgesamt zwei Jahre und sieben Monate Haft. Er ging in Berufung. 2017 musste die 3. Strafkammer des Landgerichts darüber befinden. In ihrer Entscheidung kamen die Richter zur Auffassung, dass der eigentlich überführte Täter womöglich wegen seiner geistigen Befindlichkeit schuldunfähig sein könnte.
Das juristische Prozedere ging weiter. Für eine dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie ist allein die Erste Strafkammer des Landgerichts zuständig. Deswegen wurde der gesamte Komplex an sie verwiesen. Nun haben drei Berufs- und zwei Laienrichter die Aufgabe, zu entscheiden, ob der Beschuldigte in die Forensik muss. Der noch immer in Deutschland lebende Mann, der zwischenzeitlich unter Betreuung steht, ist seit über einem Jahrzehnt als Asylbewerber abgelehnt.
Vorsitzende Roswitha Stöber mochte das kaum glauben. Sie erfuhr, dass es offenbar immer mal wieder eine Duldung gebe. Nach Stationen in Bielefeld, Zirndorf und Weiden ist er nun in Amberg. Der 37-Jährige lebt von 320 Euro monatlich und kocht seine Mahlzeiten selbst. Heim nach Vorderasien mag er ungern.












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