03.03.2021 - 17:45 Uhr

AfD wehrt sich gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall

Der Verfassungsschutz schätzt die AfD jetzt anders ein als noch vor einem Jahr. Er will die Partei in Zukunft auch heimlich ausspähen. Die AfD-Spitze findet das skandalös - so kurz vor mehreren Wahlen.

Alexander Gauland (r), Fraktionsvorsitzender der AfD, geht neben Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD nach einem Statement. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden. Bild: Michael Kappeler
Alexander Gauland (r), Fraktionsvorsitzender der AfD, geht neben Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD nach einem Statement. Die AfD ist vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden.

(dpa) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit kann die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz über die neue Einschätzung am Mittwoch in Kenntnis.

Die AfD-Spitze sprach von einem Manöver mit dem Ziel, der AfD im Superwahljahr 2021 Schaden zuzufügen. Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sagte: "Obwohl die Behörde die Einstufung als Verdachtsfall nicht bekanntgeben darf, lanciert sie entsprechende Informationen an die Medien, um auf diese Weise den demokratischen Parteienwettstreit zulasten der AfD zu beeinflussen." Die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel will juristisch gegen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorgehen.

Gericht erhält Einblick

Wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens nimmt das Bundesamt derzeit öffentlich nicht Stellung zur Frage der Einschätzung der AfD. Das Bundesamt hatte dem Kölner Verwaltungsgericht diese Woche jedoch umfänglich Einblick in seine Einschätzung zur AfD gewährt. Die AfD wehrt sich in einem Eilverfahren mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Diese Einstufung ermöglicht grundsätzlich auch das Anwerben von Informanten, die aus der Partei an den Inlandsgeheimdienst berichten.

Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem werde der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft. Das Gericht stellte daraufhin fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken. "Dass der Verfassungsschutz die AfD nun offenbar bundesweit beobachtet, wundert nicht", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. "Die Partei hat sich nie eindeutig von Rechtsextremen wie Herrn Höcke distanziert", kritisierte Middelberg mit Blick auf den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke.

Machtkampf in der Partei

In der AfD tobt ein Machtkampf zwischen der rechtsnationalen Strömung und denjenigen, die sich selbst als gemäßigt bezeichnen. Im Bundesvorstand sind die sogenannten Gemäßigten um Co-Parteichef Jörg Meuthen aktuell in der Mehrheit. Die AfD war 2020 von 34 750 Mitgliedern auf rund 32 000 Mitglieder zum Jahresende geschrumpft. Für die Partei war dies der erste Mitgliederschwund seit fünf Jahren. Ein Parteisprecher hatte dies im Januar teils damit erklärt, dass die Mitgliedschaft von Menschen, die ihre Beiträge nicht gezahlt hätten, beendet worden seien.

 
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